Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
Kontakt
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 12
76247 Karlsruhe
Andrea Richter
Eintragung der Ausbildungsverhältnisse, Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung, Überwachung der Ausbildung, Ausbildungsberatung
0721 926-6237
andrea.richter@rpk.bwl.de
Christiane Keßler
Zulassung zu den Abschlussprüfungen
0721 926-2137
christiane.kessler@rpk.bwl.de
Kim Nguyen und Lea Löschinger
Organisation der Prüfungen
Zulassungen zu Wiederholungs- und Externenprüfungen
Kim Nguyen
0721 926-3460
Kim.Nguyen@rpk.bwl.de
Lea Löschinger
0721 926-3247
lea.loeschinger@rpk.bwl.de
Clarissa Westermann
Zwischenprüfung
0721 926-4715
0721 93340212
clarissa.westermann@rpk.bwl.de
Inken Beißmann
Zuständigkeitsbereich Landratsämter
Eintragung der Ausbildungsverhältnisse, Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung, Überwachung der Ausbildung, Ausbildungsberatung
0721 926-3215
inken.beissmann@rpk.bwl.de
Milena Oberst und Franziska Grieger
Ausbildereignung
Milena Oberst
0721 926 -6240
milena.oberst@rpk.bwl.de
Franziska Grieger
0721 926 -8893
franziska.grieger@rpk.bwl.de
Verwaltungsfachangestellte sind in verschiedenen Aufgabenbereichen der Verwaltungen des Landes und der Kommunen eingesetzt.
Zu ihren Aufgabenbereichen gehören die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, Finanzwesen, Personalwesen und Organisation.
Sie sind Ansprechpartner für Organisationen und ratsuchende Bürger. Sie arbeiten u. a. in Bürgerbüros, bei Sozial- und Jugendämtern und im Kultur- und Ausländerbereich.
Aufgabenbereiche sind z. B.:
- Erledigung von dienstleistungsorientierten Verwaltungsaufgaben
- Bearbeitung von Vorgängen unter Einsatz von EDV
- Beschaffung und Bewirtschaftung von Material
- Kooperation mit internen und externen Stellen
- Beratung von Bürgern
- Erledigung kaufmännischer Aufgaben in kommunalen Verwaltungsbetrieben, Eigenbetrieben und Eigengesellschaften
- Bearbeitung von Vorgängen zur Erhebung von Abgaben und Entgelten
- Erlassen von Verwaltungsakten und Bearbeitung von Widersprüchen.
Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben, ein Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
Sie kann bei Realschulabgängern um ein halbes Jahr, bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.
Bewerbungen sind unmittelbar an die Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts zu richten.
Beachte: Das Regierungspräsidium ist zwar nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte(r), bildet aber selbst in diesem Beruf nicht aus.
Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (pdf, 318 KB)
Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als Externer (pdf, 268 KB)
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) (pdf, 9 KB)
Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können entweder in Kopie oder als PDF-Dokument an das im Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung genannte Funktionspostfach VfA-Zulassung@rpk.bwl.de gesendet werden. Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.
Musterverträge / Ausbildungsbeginn
Abschlussprüfung / Umschulungsprüfung
Verkürzung / Verlängerung der Ausbildung
Verkürzung der Ausbildung
Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (pdf, 253 KB)
Richtlinien für die Abkürzung von Ausbildungs- und Umschulungszeiten (pdf, 18 KB)
Verlängerung der Ausbildung
Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (pdf, 235 KB)
Ausbilder / Eignung der Ausbildungs- und Umschulungsstätten
Der Ausbildungsnachweis
Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).
Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).
Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise (pdf, 13 KB)
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise (pdf, 12 KB)
Formblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 288 KB)
Deckblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 457 KB)
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) (pdf, 9 KB)
Teilzeitausbildung
Abschlussprüfung Winter 2024/2025
Antrag auf Zulassung bis: 01.07.2024
Schriftliche Prüfung: 04. und 06.12.2024
Fachpraktische Prüfung
Verwaltungsschule des Gemeindetags
Baden-Württemberg Karlsruhe
Prüfungsausschüsse Karlsruhe I-IV: 24. bis 28. Februar 2025
Bezirksschule Balingen: 13. und 14. Februar 2025
Prüfungsausschuss Balingen
Bezirksschule Biberach: 06. und 07. Februar 2025
Prüfungsausschuss Biberach
Bezirksschule Heidenheim: 11. und 12. Februar 2025
Prüfungsausschuss Heidenheim
Bezirksschule Heilbronn: 24. bis 26. Februar 2025
Prüfungsausschuss Heilbronn
Bezirksschule Leinfelden-Echterdingen:
12. und 14. Februar 2025
Prüfungsausschuss Leinfelden-Echterdingen
Bezirksschule Pfullingen: 18. bis 20. Februar 2025
Prüfungsausschuss Pfullingen
Bezirksschule Ravensburg: 17. und 18. Februar 2025
Prüfungsausschuss Ravensburg
Bezirksschule Stuttgart: 10. bis 14. Februar 2025
Prüfungsausschuss Stuttgart
Bezirksschule Tübingen: 25. Februar 2025
Prüfungsausschuss Tübingen
Badische Gemeindeverwaltungsschule
Bezirksschule Freiburg: 11. und 12. Februar 2025
Prüfungsausschuss Offenburg II
Bezirksschule Konstanz: 29. bis 31. Januar 2025
Prüfungsausschuss Offenburg II
Bezirksschule Lörrach: 30. und 31. Januar 2025
Prüfungsausschuss Offenburg I
Bezirksschule Offenburg: 10. und 11. Februar 2025
Prüfungsausschuss Offenburg I
Bezirksschule Villingen-Schwenningen: 03. bis 05. Februar 2025
Prüfungsausschuss Offenburg II
Studieninstitut Rhein-Neckar: 11 bis 13. Februar 2025
Verwaltungsschule
Prüfungsausschuss Mannheim
Abschlussprüfung Sommer 2025
Antrag auf Zulassung bis: 30.10.2024
Schriftliche Prüfung: 06. und 08. Mai 2025
Fachpraktische Prüfung
Bezirksschule Biberach
Bezirksschule Heidenheim
Bezirksschule Heilbronn
Bezirksschule Leinfelden-Echterdingen
Bezirksschule Pfullingen
Bezirksschule Ravensburg
Bezirksschule Stuttgart
Bezirksschule Tübingen
Badische Gemeindeverwaltungsschule
Bezirksschule Baden-Baden
Bezirksschule Freiburg
Bezirksschule Offenburg
Bezirksschule Villingen-Schwenningen
Verwaltungsschule Mannheim
Zwischenprüfung Sommer 2025
Schriftliche Prüfung: 06. und 07.05.2025
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Ergebnis der Sommerprüfung 2024 | 140 KB | |
Ergebnis der Zwischenprüfung 2024 | 184 KB | |
Ergebnis der Abschlussprüfung Winter 2023/2024 | 18 KB | |
Ergebnis der Abschlussprüfung Winter 2022/2023 | 16 KB | |
Ergebnis der Abschlussprüfung Sommer 2022 | 15 KB | |
Ergebnis der Abschlussprüfung Winter 2021/2022 | 18 KB | |
Ergebnis der Abschlussprüfung Sommer 2021 | 16 KB |