Funktionsstellen sind die Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter, der stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, der Fachberaterinnen und Fachberater sowie der Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer.
Für die allgemeinbildenden Gymnasien und die Beruflichen Schulen haben die Regierungspräsidien im jeweiligen Regierungsbezirk die Aufgabe, alle Funktionsstellen auszuschreiben und zu besetzen.
Für die Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sind die Regierungspräsidien im jeweiligen Regierungsbezirk für die Ausschreibung und Besetzung der Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie für die Ausschreibung der Stellen für Stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter zuständig.
Die Besetzung der stellvertretenden Schulleitungsstellen sowie die Ausschreibung und Besetzung der Stellen von Fachberaterinnen und Fachberatern bzw. von Fachbetreuerinnen und Fachbetreuern obliegt im Bereich der Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren den jeweiligen Staatlichen Schulämtern.
Die Ausschreibungen finden Sie in der jeweils aktuellen Ausgabe von Kultus und Unterricht (Ausgabe A).
Unser Ziel bei den Funktionsstellenbesetzungen ist es, kompetente Führungskräfte zu gewinnen, die sich für Ihre Tätigkeit begeistern.
Die Rolle der Schulleitung verändert sich. Neben pädagogischen Qualitäten sind in den stärker selbstständig agierenden Schulen Managementqualitäten gefragt. Die Aufgaben der Schulleitung sind im Schulgesetz von Baden-Württemberg in § 41 geregelt.
Das Besetzungsverfahren besteht aus einer Anlassbeurteilung und vier weiteren Überprüfungsmaßnahmen:
Die Aufgaben der stellvertretenden Schulleiterin und des stellvertretenden Schulleiters sind im Schulgesetz von Baden-Württemberg in § 42 geregelt.
Das Besetzungsverfahren besteht aus einer Anlassbeurteilung und einem Bewerbergespräch.
Die Aufgaben der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sind im Schulgesetz von Baden-Württemberg in § 42 geregelt.
Die Aufgaben und Stellung der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter werden zudem in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 25. Mai 2005 konkretisiert.
Die Aufgaben und Stellung der Fachberaterinnen und Fachberater sind in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 4. August 2006 formuliert. Fachberaterinnen und Fachberater sind als besondere Schulaufsichtsbeamte Teil der Schulaufsicht und unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.Zum Aufgabenprofil von Fachberaterinnen und Fachberatern gehören u.a. folgende Bereiche:
Das Besetzungsverfahren besteht aus einer Anlassbeurteilung, einem Bewerbergespräch und einer Unterrichtsanalyse mit Beratung.
Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer sind Lehrkräfte an Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen, an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Technische Lehrkräfte an Beruflichen Schulen mit einer i. d. R. schulischen Funktionsstelle. Zum Tätigkeitsprofil von Fachbetreuerinnen und Fachbetreuern gehören u. a. folgende Aufgaben:
Darüber hinaus gibt es Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer, deren Aufgabenschwerpunkt nicht in der Schule liegt. Sie arbeiten im Auftrag des Regierungspräsidiums oder des Kultusministeriums, z. B. in der Lehrerfortbildung.
Personalentwicklung
Matthias KaiserReferat 74
Dr. Thomas HölzReferat 75
Martin SabelhausReferat 76
Ruppmannstr. 21 70565 Stuttgart abteilung7@rps.bwl.de
Referat 73
Referat 72Eisenbahnstr. 68 79098 Freiburg i. Br.
Referat 74 (Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen)