Wir sind zuständig für die Organisation und Durchführung der staatlichen Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch sowie Hindi, Punjabi und Urdu. Die Prüfung findet einmal im Jahr statt, wobei die schriftliche Prüfung im April/Mai und die mündliche Prüfung im Oktober durchgeführt wird.
Im Zusammenhang mit der Prüfung informieren und beraten wir die Kandidaten bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen und sonstiger prüfungsrelevanter Fragen. Bei Nichtbestehen der Prüfung beraten wir und organisieren die Einsicht in die Prüfungsunterlagen.
Wir sind verantwortlich für die Überprüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit von deutschen und ausländischen Hochschulabschlüssen als Übersetzer und/oder Dolmetscher mit der staatlichen Prüfung.
Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich der Prüfungsstelle ist die Feststellung der sprachlichen Eignung, die anstelle einer staatlichen Prüfung die Beeidigung bei Gericht ermöglicht, sofern der Bewerber entsprechende Nachweise seiner Qualifikation erbringen kann.
Die Kontaktpflege und der Austausch von Informationen mit den Prüfungsämtern anderer Bundesländer fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich der Prüfungsstelle. Hier leistet die Prüfungsstelle auch Amtshilfe bei Prüfungseinsichten aus anderen Bundesländern.
Selbstverständlich findet auch ein Informationsaustausch mit dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), den Landgerichten und dem Justizministerium statt.
Regierungspräsidium KarlsruheReferat 76Prüfungsstelle für Übersetzer und DolmetscherKarin Emmenecker-Fink Vorsitzende des Prüfungsausschusses76247 Karlsruhe 0721 926-4235 0721 93340270 karin.emmenecker-fink@rpk.bwl.de Erreichbarkeit: Montag und Donnerstag (ganztags)