Lebensmittel, Agrarerzeugnisse und Spirituosen mit europäischem Herkunftsschutz​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Die Bekanntheit von Lebensmitteln, Agrarerzeugnissen und Spirituosen, die eine geschützte Herkunftsbezeichnung tragen nimmt stetig zu und ihre Bedeutung wächst, sowohl im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der EU, als auch auf regionaler Ebene einzelner Mitgliedsstaaten. EU-weit sind mittlerweile weit über 1.000 Lebensmittel und Agrarerzeugnisse geschützt. Zusätzlich unterliegen rund 2.000 geografische Angaben für Weine und Spirituosen dem europäischen Herkunftsschutz.

In Baden-Württemberg spielen die geschützten Herkunftsbezeichnungen traditionell eine große Rolle. Um die Qualitätseigenschaften der Erzeugnisse jederzeit sicherzustellen zu können werden von Herstellervereinigungen Produktionsvorgaben bezüglich dem festgelegten Gebiet und traditioneller Aspekte in Form einer sogenannten Produktspezifikation zusammengefasst und bei der EU zur Registrierung eingereicht. Sobald diese von der EU genehmigt und in der Folge veröffentlicht wurde gilt für dieses Produkt ein besonderer Schutz gegen jede widerrechtliche Nutzung.

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

76247 Karlsruhe
Referat 34

Miriam Grub
0721 926-3751
0721 93340230
miriam.grub@rpk.bwl.de

Cordula Springer
0721 926-3646
0721 93340230
cordula.springer@rpk.bwl.de

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in Baden-Württemberg als Vor-Ort-Behörde für den Schutz dieser EU-Zeichen zuständig, indem es die Produktion sowohl auf Hersteller- als auch auf Handelsebene kontrolliert und überwacht. Private Zertifizierungsstellen werden durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zugelassen, die die Kontrolle zur Einhaltung der Spezifikation auf Herstellerebene umsetzen. Auf Handelsebene werden die Kontrollen durch die zuständigen Überwachungsbehörden durchgeführt.

Unterschieden werden kann zwischen drei Formen des Schutzes:​

Geschützte Geografische Angabe (g.g.A.):

Es besteht mindestens eine Verbindung zwischen dem geografischen Herkunftsgebiet und einer Produktionsstufe des geschützten Erzeugnisses. Das bedeutet entweder die Erzeugung und/oder die Verarbeitung finden in dem geografischen Gebiet statt. Ein baden-württembergisches Beispiel ist der Schwarzwälder Schinken.

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.):

Das geschützte Erzeugnis weist auf jeder Produktionsstufe eine Verbindung mit dem geografischen Herkunftsgebiet auf. Der Bezug zu der Region ist also in diesem Fall noch stärker gegeben. Ein baden-württembergisches Beispiel ist der Allgäuer Emmentaler, bei welchem die gesamte Verarbeitung, von der Milcherzeugung bis zur Käseherstellung, im Allgäu erfolgt.​

Garantiert traditionelle S​pezialität (g.t.S.):​

Agrarerzeugnisse mit der Bezeichnung „garantiert traditionelle Spezialität“ beziehen sich nicht auf das geografische Gebiet sondern müssen eine bestimmte traditionelle Zusammensetzung oder eine traditionelle Form der Herstellung beziehungsweise Verarbeitung nachweisen. Ein typisches Beispiel für eine garantiert traditionelle Spezialität ist die Heumilch. ​​​

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