Im Pflanzenschutz steht die Umsetzung der nach dem Pflanzenschutzrecht festgesetzten Hoheitsaufgaben (z. B. Genehmigungen, Pflanzenbeschau, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen) im Mittelpunkt. Für die landwirtschaftliche Betriebe werden Verfahren des integrierten und umweltschonenden Pflanzenschutzes mit dem Ziel der Produktion von qualitativ hochwertigen Lebens- und Futtermitteln und des nachhaltigen Schutzes des Naturhaushaltes weiterentwickelt.