Seit Oktober 2017/2018 bündelt das EU-Schulprogramm die bisherigen EU-Programme „Schulmilch“ und „Schulobst und -gemüse (Schulfrucht)“.
Mit dem EU-Schulprogramm erfahren Kinder, dass Obst, Gemüse und Milch nicht nur gesund sind, sondern auch lecker schmecken. Die EU stellt ihren Mitgliedsstaaten dafür jährlich insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung. Baden-Württemberg nutzt die Chancen, die das EU-Schulprogramm bietet.
Für das EU-Schulprogramm stellt die Europäische Union dem Land Baden-Württemberg im kommenden Schuljahr 2020/2021 insgesamt rund 5,6 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei entfallen auf den Programmteil Schulobst und -gemüse rund 4,1 Mio. Euro und auf den Programmteil Schulmilch 1,5 Mio. Euro.
Für das Schuljahr 2020/2021 wurden rund 410.000 Kinder an 4.900 Grundschulen und Kitas für die Teilnahme zugelassen. Eine Teilnahme ist im kommenden Schuljahr sowohl für Grundschulen als auch für Kindertageseinrichtungen möglich.
Die Kinder erhalten regelmäßig pro Woche kostenlos jeweils maximal eine Extraportion Schulobst und -gemüse und Schulmilch.
Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm sowie die erforderlichen Antragsformulare finden Sie beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Vor-Ort-Zuständigkeit für Baden-Württemberg und ist die zuständige Behörde für die Zulassung der Antragsteller und Einrichtungen, die Bewilligung der Beihilfe und die Durchführung der erforderlichen Kontrollen.
Die Beihilfe kann rückwirkend von zugelassenen Antragstellern beim Regierungspräsidium Tübingen mit den entsprechenden Antragsformularen beantragt werden. Kernzielgruppe im EU-Schulprogramm sind: Schulen im Primarbereich (Klassenstufen 1 bis 4). Auch Kindertageseinrichtungen (einschließlich Kindergärten) können wieder am Programm teilnehmen, sofern die EU-Mittel ausreichen. Weiterführende Schulen mit den Klassen 5 und höher können aufgrund des Rückgangs der verfügbaren EU-Mittel in diesem Schuljahr leider nicht mehr teilnehmen.
Unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte sollen bevorzugt Erzeugnisse aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug eingesetzt werden. Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse und Milch und Milchprodukte laut der aktuellen Sortimentslisten für Obst und Gemüse und Milch und Milchprodukte.
Die Sortimentslisten sowie die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des EU-Schulprogramms unter www.schulprogramm-mlrbw.de.
Referat 34 Postfach 26 66 72016 Tübingen
07071 757-3502
schulfruchtlieferanten@rpt.bwl.de schulmilchlieferanten@rpt.bwl.de
schulfruchteinrichtungen@rpt.bwl.de schulmilcheinrichtungen@rpt.bwl.de
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten, die das Regierungspräsidium Tübingen im Rahmen des EU-Schulprogramms verarbeitet, finden Sie auf unser Internetseite Datenschutzerklärungen, dort unter dem Stichwort 34-09T: EU-Schulprogramm
Einrichtungen, die für die Teilnahme im Schuljahr 2020/21 zugelassen sind, können unter folgendem LINK einen Änderungsantrag stellen (z. B. zur Änderung der Kinderzahlen oder Kontaktdaten).
Folge- und Änderungsanträge