Verkehrsschild mit Flugzeug und dem Schriftzug Fluglärm

Lärmschutzbeauftragter für den Flughafen Stuttgart

Kontakt

Referat 46.2
Luftverkehr und Luftsicherheit

Lärmschutzbeauftragter
Stefan Köhler
0711 722-49349
0711 722-49351
lsb@rps.bwl.de

Hauptaufgaben des Lärmschutzbeauftragten

Hinsichtlich des Flughafens Stuttgart

  • alle im Rahmen der Luftaufsicht zur Fluglärmbekämpfung und deren Kontrolle sowie zum Schutz gegen Luftverunreinigungen zu treffenden Maßnahmen
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Lärmminderung in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung, den Luftfahrtunternehmen, dem Flughafenbetreiber sowie den betroffenen Gemeinden
  • Annahme und Bearbeitung ausschließlich den zivilen Luftverkehr am Flughafen Stuttgart betreffender Fluglärmbeschwerden, sofern ihm die Daten zur Bearbeitung vorliegen. In den Fällen, in denen andere Stellen über die maßgeblichen Daten verfügen (insbesondere die Deutsche Flugsicherung GmbH), wird der Beschwerdeführer auf die zuständigen Stellen verwiesen.

Folgende Angaben sind bei einer Beschwerde erforderlich: Name und Wohnort des Beschwerdeführers, gegebenenfalls Vollmacht, Datum und genaue Uhrzeit des Vorkommnisses, Grund für die Beschwerde.

Unvollständige Beschwerden können leider nicht berücksichtigt werden.