Damit sich die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturschwachen und strukturstarken Kommunen und Regionen nicht verfestigen, stellt der Bund mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) den Ländern Finanzhilfen zur Verfügung. Das Land Baden-Württemberg regelt mit dieser Verwaltungsvorschrift die Voraussetzungen für die Gewährung von pauschalen Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichstock sowie das Förderverfahren.
Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen über pauschale Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichstock (VwV-KInvFG) (pdf, 6.5 MB)
Informationen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zum Kommunalinvestitionsförderungsprogramm
Anträge auf pauschale Zuwendungen können die Kommunen stellen, denen vom Finanz- und Wirtschaftsministerium ein Budget zugewiesen worden ist.
Die Antragsfrist läuft am 31.01.2016 ab (Ausschlussfrist).
Die
Die Ausschlussfrist für Anmeldungen zum Programmteil Pauschalförderung ist am 31.01.2016 ausgelaufen.
Fragen zum Programmteil Pauschalförderung richten Sie bitte vorzugsweise per E-Mail an KInvFG@rps.bwl.de, in Eilfällen 0711 904-11400
Referat 14
Yasmin Nuseibeh-Böckmann(Ausgleichstock 2)yasmin.nuseibeh-boeckmann@rps.bwl.de0711 904-11413
Heidemarie Grünwald(Ausgleichstock 2)heidemarie.gruenwald@rps.bwl.de0711 904-11412
Sabine Beßlersabine.bessler@rpk.bwl.de0721 926-6223
Julia Jauch0761 208-1054Ref14.kinvfg@rpf.bwl.de
Martina Weidner 07071 757-3712 martina.weidner@rpt.bwl.de