Zuwendungen für den Bau und die Sanierung von
Errichtung und Erhaltung kommunaler Sportstätten, die für Sport und Bewegung an Schulen und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und -verbänden genutzt werden sollen. Im Übrigen sollen diese Sportstätten sonstigen Benutzergruppen vorrangig zur vielseitigen sportlichen Betätigung zur Verfügung stehen.
Anträge sind bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres über die Rechtsaufsichtsbehörde einzureichen.
Bewilligungsbehörde ist das örtlich zuständige Regierungspräsidium.
Kommunale Träger (Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Schulverbände, kommunale Beteiligungsunternehmen im Sinne von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz)
Referat 14
Ben Holzmann 0711 904-11433 ben.holzmann@rps.bwl.de
Benjamin Majer 0721 926-2154 benjamin.majer@rpk.bwl.de
Matthias Mahler 0761 208-1052 matthias.mahler@rpf.bwl.de
Martina Weidner 07071 757-3712 martina.weidner@rpt.bwl.de
Doris Holaschke 07071 757-3052 doris.holaschke@rpt.bwl.de