Die zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20a UStG für private Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre sowie Einzelkunstschaffende der darstellenden Künste (z. B. Schauspiel, Musik, Gesang) erforderliche Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt wird erteilt, wenn die betreffende Einrichtung mit ihren Aufführungen die gleiche kulturelle Aufgabe erfüllt, wie eine der in § 4 Nr. 20a S. 1 UStG genannten Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.
Bühnenregisseurinnen und -regisseure und Bühnenchoreographinnen und - choreographen erhalten auf Antrag ebenfalls eine entsprechende Bescheinigung für ihre Tätigkeit an umsatzsteuerbefreiten Einrichtungen.
Für die professionellen Einrichtungen und Künstlerinnen und Künstler sind in den Regierungspräsidien die Referat 23 zuständig.
Für ausländische Ensembles oder Einzelkunstschaffende, die in Baden-Württemberg auftreten, ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, zuständig.
Für Laientheater, Orchester, Chöre und Solistinnen und Solisten der Volksmusik aus dem Laienmusikbereich sind die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter, Stadtkreise, Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 Landesverwaltungsgesetz) zuständig.
Referat 23
Petra Pötter 0711 904 12317 petra.poetter@rps.bwl.de
Tina Buchmüller 0721 926-3450 tina.buchmueller@rpk.bwl.de
Nadine SchmidtReferat 23 0761 208-4612 abteilung2@rpf.bwl.de
Hannah Felbermayr 0761 208-4622 abteilung2@rpf.bwl.de
Jürgen Bein 07071 757-3538 juergen.bein@rpt.bwl.de