Symbolbild Umsatzsteuer

Umsatzsteuerbefreiung (UStG)

Bescheinigung nach § 4 UStG

Zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG können Sie auf Antrag bei den jeweils dafür zuständigen Stellen eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten.

Schüler hatlen Daumen hoch

Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen

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Gitarrenspieler

Umsatzsteuerbefreiungen für Künstlerinnen und Künstler

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Junge Menschen im Workshop, die Teamerin steht am Board

Umsatzsteuerbefreiung für berufliche Bildungsmaßnahmen

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