Zwischen dem Knoten L 123 / L 125 / Krozinger Straße wird die Umgehungsstraßeüber die vorhandene Brücke des Neumagens geführt. Diese bleibt in Lage und Höhe unverändert. Anschließend verläuft sie nördlich am Gewerbegebiet Gaisgraben vorbei, quert westlich der Wohngebiete Rundacker und Falkenstein II die L 129 (Wettelbrunner Straße) und die L 125 (Grunerner Straße), um von hier in Richtung Osten zwischen Staufen und Grunern in Richtung Münstertal zu führen.Die befestigte Fahrbahn zwischen dem Knoten L 123 / L 125 / Krozinger Straße und der L 123 / L 125 wird 7.50 m breit. Der Ausbauquerschnitt vom Knoten L 123 / L 125 bis zum Bauende ist dagegen nur 6,50m breit, aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens in diesem Bereich.Der gesamte Durchgangsverkehr als auch den Ziel- und Quellverkehr von vorhandenen und geplanten Wohn- und Gewerbeflächen am Westrand von Staufen wird durch die Ortsumfahrung gebündelt. Dies führt zu erheblichen innerörtlichen Verkehrsentlastungen.Die Ortsumfahrung ist aus folgenden Gründen erforderlich:
Neben der Straßenbaumaßnahme werden außerdem naturschutzfachliche Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Um den Verlust der Flächen von Straße und naturschutzfachlichen Maßnahmen für Eigentümer und Bewirtschafter so verträglich wie möglich zu gestalten wird vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ein Unternehmensverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz durchgeführt. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Referat 44