L 123 - Ortsumfahrung Staufen
Überblick über das Projekt
Ausgangslage
Die rund 4,1 Kilometer lange Ortsumfahrung beginnt beim Knotenpunkt der Landesstraßen L 123 und L 125 sowie der Krozinger Straße nördlich von Staufen. Das Bauende befindet sich südöstlich von Staufen in Höhe des Campingplatzes. Hier schließt die Straße an die bestehende Landesstraße L 123 Richtung Münstertal an. Die Ortsumfahrung ist in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt wurde im Dezember 2021 fertiggestellt. Die Arbeiten am zweiten Bauabschnitt beginnen im Sommer 2022.
Der gesamte Durchgangsverkehr als auch der Ziel- und Quellverkehr von vorhandenen und geplanten Wohn- und Gewerbeflächen am Westrand von Staufen wird durch die Ortsumfahrung gebündelt. Dies führt zu erheblichen innerörtlichen Verkehrsentlastungen.
Neben der Straßenbaumaßnahme wurden außerdem naturschutzfachliche Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Um den Verlust der Flächen von Straße und naturschutzfachlichen Maßnahmen für Eigentümer und Bewirtschafter so verträglich wie möglich zu gestalten wird vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ein Unternehmensverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz durchgeführt. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.
Ziele der Maßnahme
Die Ortsdurchfahrt soll von Verkehr, Gefahrenstellen, Lärm und Schadstoffen entlastet werden.
Maßnahmen im Detail
Die gesamte Ortsumfahrung Staufen wird gebaut. Einiges ist bereits umgesetzt:
- Vom Knoten L 123 / L 125 / Krozinger Straße wird die Umgehungsstraße über die vorhandene Brücke des Neumagens geführt (in Lage und Höhe unverändert)
- Der weitere Verlauf führt nördlich am Gewerbegebiet Gaisgraben vorbei, quert westlich der Wohngebiete Rundacker und Falkenstein II die L 129 (Wettelbrunner Straße) und die L 125 (Grunerner Straße).
- Naturschutzfachliche Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie z.B.:
- Die Erweiterung der Nunnemacher Teiche (Gemarkung Grunern) dient als großflächige Ersatzmaßnahme. Auf ca. 6,5 Hektar wurden u. a. Tümpel, Feldhecken und Steinriegel als Habitate für verschiedene Tierarten (Vögel, Eidechsen, Amphibien) angelegt. Für die Feldlerche wurde eine Ackerbrache entwickelt. Auf die ehemals intensiv genutzten Grünlandflächen wurde Mähgut aus dem angrenzenden Biotop übertragen, um die Etablierung verschiedener wiesentypischer Pflanzenarten zu fördern. Die Wiesen werden zukünftig nur noch zweimal jährlich gemäht und nicht mehr gedüngt, so dass sich artenreiche Wiesen entwickeln können. Außerdem sollen verbrachte Nasswiesen durch eine angepasste Pflege wiederhergestellt werden.
- Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die Straßenböschungen mit gebietsheimischem, artenreichem Wiesendrusch begrünt und mit Bäumen und Hecken aus standortgerechten und gebietsheimischen Sträuchern bepflanzt. An vier Standorten werden jeweils mehrere Großbäume als Überflughilfe für Fledermäuse gepflanzt, um Kollisionen mit dem Straßenverkehr zu verhindern. Hinzu kommen weitere Baumpflanzungen sowie die Anlage einer Streuobstwiese.
Anstehende Maßnahmen im zweiten Bauabschnitt:
- Vom Kreisverkehr auf der L 125 (Grunerner Straße) in Richtung Osten zwischen Staufen und Grunern in Richtung Münstertal wird die neue Straße hergestellt.
- Die erste Maßnahme wird in diesem Zuge der Bau einer Geh- und Radwegunterführung unter der künftigen Ortsumfahrung. Die Unterführung befindet sich in der Nähe des Kreisverkehrs L 123/ L 125 (Bauanfang des zweiten Bauabschnitts).
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Am 14. Januar 2014 wurde die Ortsumfahrung als Gesamtprojekt rechtskräftig planfestgestellt. Es wurden im Jahr 2015 zwei gerichtliche Vergleiche geschlossen: am 20. März 2015 zum Thema „Bauabschnitte“, am 25. März 2015 zum Thema „Reiterhof“. Mit den zwei geschlossenen Vergleichen haben die Kläger ausdrücklich erklärt, dass der Streit über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses beendet ist.
Der geschlossene Vergleich vom 20. März 2015 betrifft ausschließlich die zeitliche Abfolge in der baulichen Umsetzung. Gebunden ist diesbezüglich ausschließlich das Land Baden-Württemberg als Vorhabensträger.
Es wurde festgelegt, dass zunächst der erste Bauabschnitt errichtet werden soll und nach dessen Verkehrsfreigabe eine aktualisierte Verkehrsprognose einzuholen ist. Die aktualisierte Prognose dient wegen der begrenzten Finanzmittel des Landes letztlich als Entscheidungshilfe zur zeitlichen Reihung der zur Umsetzung anstehenden Projekte. Eines dieser Projekte war nun der zweite Bauabschnitt der Ortsumfahrung Staufen.
Für die Aktualisierung der Verkehrsprognose wurde der Verkehr auf den Landesstraßen erneut erfasst.
Die Verkehrsuntersuchung können Interessierte hier auf dieser Internetseite einsehen:
Verkehrsuntersuchung Staufen 2022 (Zusammenfassung)
Verkehrsuntersuchung Staufen 2022 (Erläuterungsbericht)
Sie wurde im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg zwischen September 2020 und April 2021 durchgeführt.
Gemäß dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz - StrG) § 38 tritt der Planfeststellungsbeschluss außer Kraft, wenn nicht innerhalb von acht Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit mit der Durchführung der Maßnahme begonnen wurde. Eine spätere Unterbrechung der Verwirklichung des Vorhabens berührt den Beginn der Durchführung nicht. Die Gültigkeit bleibt dann also unbegrenzt bestehen.
Für die Ortsumfahrung Staufen bedeutet der Eintritt der Unanfechtbarkeit die Schließung des letzten Vergleiches am 25. März 2015. Mit dem Baubeginn im September 2018 wurde dieser acht Jahreszeitraum eingehalten. Da es sich um eine Gesamtmaßnahme handelt bleibt durch den Baubeginn auch die Rechtskraft für den zweiten Bauabschnitt unbegrenzt bestehen.
Die Planung sieht vor, die querenden Radwege an geeigneten Stellen gebündelt unter der neuen Landesstraße hindurch zu führen. Die Lage der beiden vorgesehenen Unterführungen wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Staufen unter Berücksichtigung der Belange der Radfahrer, der Fußgänger, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes festgelegt. Das wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgewogen und rechtskräftig beschlossen.
Im ersten Bauabschnitt wurde bereits eine Unterführung für den Fußgänger und Radverkehr gebaut. Zudem befinden sich zwei Querungshilfen an den Kreisverkehrsplätzen "Am Gaisgraben" und "Wettelbrunner Straße". Die zweite Unterführung für Fußgänger und Radfahrer wird im zweiten Bauabschnitt südwestlich des Schulzentrums verwirklicht. Des Weiteren wird im Bereich des Campingplatzes die bestehende Querungshilfe versetzt.
Pläne und Informationsmaterial
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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JPG | 2 MB | |
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Übersichtsplan: Bauabschnitte | jpg | 125 KB |
Verkehrsuntersuchung: Zusammenfassung (2022) | 3 MB | |
Verkehrsuntersuchung: Erläuterungsbericht (2022) | 18 MB | |
Verkehrsuntersuchung (2008) | 11 MB | |
Lageplan 1 | 832 KB | |
Lageplan 2 | 458 KB | |
Lageplan 3 | 745 KB | |
Präsentation der Infoveranstaltung vom 17. Januar 2018 | 6 MB | |
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Der zweiter Baubschnitt im Herbst 2024 | JPG | 8 MB |