Pressemitteilung

Bahnprojekt Neubau-/ Ausbaustrecke Mannheim – Karlsruhe

Antragskonferenz durchgeführt

Bahngleis am Abend im Sonnenuntergang

Die Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz AG) plant die Neubau-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim – Karlsruhe. Der Abschnitt ist Teil des bereits heute stark frequentierten Eisenbahnkorridors Frankfurt – Basel. Zukünftig ist von einem weiteren Anstieg der Zugzahlen auszugehen. Der entsprechende Suchraum für eine Trasse zwischen Mannheim und Karlsruhe erstreckt sich sowohl links- als auch rechtsrheinisch. Vor dem eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung der Strecke wird ein Raumordnungsverfahren (ROV) erforderlich, für dessen Durchführung auf baden-württembergischer Seite das Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Raumordnungsbehörde zuständig ist.

Gestern (29. November 2021) fand in Vorbereitung des ROV für die NBS/ABS Mannheim – Karlsruhe die sogenannte Antragskonferenz statt. Gegenstand der Antragskonferenz war die Erörterung und Abstimmung des Untersuchungsrahmens für die im Rahmen der Erarbeitung der Antragsunterlagen anstehenden Raum- und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen durch die Vorhabenträgerin DB Netz AG. Das Regierungspräsidium hatte zu der Konferenz sämtliche in dem für das Vorhaben festgelegten Suchraum gelegenen Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Bürgerinitiativen, anerkannte Naturschutzvereinigungen sowie zahlreiche Fachbehörden und weitere Träger öffentlicher Belange eingeladen, um möglichst umfassend Informationen und Raumkenntnisse in die Beratung der DB Netz AG miteinzubeziehen. Bei der pandemiebedingten virtuellen Veranstaltung waren rund 120 Teilnehmende zugeschaltet. Moderiert wurde die Konferenz von Daniela Walter, Leiterin der für dieses Projekt beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingerichteten Stabsstelle NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe.

Den Schwerpunkt der Diskussion bildeten, neben methodischen Fragen zur Herleitung der Antragsvariante, die Anregungen zur Raum- und Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Dabei ging es neben generellen Belangen des Natur- und Artenschutzes insbesondere auch um Fragen zu möglichen Eingriffen in Siedlungsflächen zur Prüfung von Tunnellösungen und zu Lärmschutzuntersuchungen. Einen weiteren wichtigen Aspekt stellte die Bewertung der Zerschneidungswirkung auf die Landschaft sowie der Wert und die Funktion der vorhandenen Freiraumflächen im bereits jetzt hochverdichteten Suchraum dar. Im Rahmen der Begründung des Vorhabens und der zugrunde gelegten Zugzahlen galt, im Hinblick auf künftige Steigerungen des Schienenverkehrs zur CO2-Reduzierung, Fragen des Klimaschutzgesetzes ein besonderes Augenmerk.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird nun zeitnah den Untersuchungsrahmen für das Raumordnungsverfahren festlegen. Auf dieser Grundlage werden dann die Antragsunterlagen durch die DB Netz AG erstellt. Erst mit Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der höheren Raumordnungsbehörde kann das ROV beginnen. Diese berät den Vorhabenträger in der aktuellen Vorbereitungsphase.

Eine weitere Antragskonferenz findet heute (30. November 2021) für den rheinland-pfälzischen Teil in Neustadt a.d. Weinstraße statt. Die DB Netz AG hat betont, dass der gesamte Suchraum ergebnisoffen geprüft wird. Im weiteren Planungs- und Untersuchungsverlauf wird sich zeigen, ob gegebenenfalls in beiden Bundesländern ein Raumordnungsverfahren einzuleiten ist

Nähere Informationen zu den Vorbereitungen des Raumordnungsverfahrens und zur Stabsstelle NBS/ABS Mannheim – Karlsruhe finden sich auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Die aktuellen Planungsfortschritte werden seitens der DB Netz AG im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsbeteiligung in einem Dialogforum vorgestellt und erörtert. Informationen zum aktuellen Planungsstand sind auf der Projekt-Homepage der DB Netz AG bereitgestellt.