Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe
Kontakt
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Inken Beißmann
76247 Karlsruhe
Neuberufung der Prüfungsausschüsse von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Fachangestellte für Bäderbetriebe üben Tätigkeiten im Bäder- und Freizeitbereich aus. Zu ihren Aufgaben gehören die Beaufsichtigung des gesamten Badebetriebes, der Sanitäts- und Rettungsdienst und die Betreuung von Badegästen. Erteilen von Schwimmunterricht, die Besucherbetreuung, die Pflege und Wartung der technischen Anlagen und die ständige Kontrolle und Garantie der Wasserqualität gehören zu ihrem Verantwortungsgebiet.
Im Bereich der Bäderverwaltung werden Abrechnungen und Statistiken erstellt und Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Aufgaben im zugehörigen Berichts- und Haushaltswesen werden unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erfordernisse erledigt.
Aufgabenbereiche sind z.B.:
- Beaufsichtigen des Badebetriebes
- Schwimmen
- Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen
- Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen
- Messen physikalischer und chemischer Größen
- Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes
- Pflegen und Warten bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen
- Verwaltungsarbeiten im Bad
- Öffentlichkeitsarbeit.
Der Berufsschulunterricht wird in den Fächern
- Retten und Schwimmen
- Badebetrieb
- Bädertechnik
- Technologiepraktikum
- Computeranwendung
erteilt.
Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben, ein Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann bei Realschulabgängern um ein halbes Jahr, bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.
Bewerbungen sind unmittelbar an Städte oder Gemeinden oder private Bäderbetriebe zu richten.
Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können entweder in Kopie oder als PDF-Dokument an das im Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung genannte Funktionspostfach Fabae-Zulassung@rpk.bwl.de gesendet werden. Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Informationen zum Ausbildungsberuf | 1 MB | |
Verordnung über die Berufsausbildung mit Ausbildungsrahmenplan | 391 KB | |
Ausbildungsrahmenplan (Muster) | 52 KB | |
Prüfungsbewertung Übersicht | 267 KB | |
Merkblatt über die Zulassung von externen Bewerbern/-innen | 240 KB | |
Richtlinien für die Durchführung von Zwischenprüfungen | 33 KB | |
Kooperationsvertrag - allgemein (Muster) | 15 KB | |
Kooperationsvertrag - Vermittlung von Fertigkeiten für die Durchführung von Schwimmunterricht und Wassergymnastik/Fitnesskursangeboten | 229 KB | |
Ausbildungszeitplan (Muster) | 533 KB |
Musterverträge / Ausbildungsbeginn
Abschlussprüfung / Umschulungsprüfung
Verkürzung / Verlängerung der Ausbildung
Verkürzung der Ausbildung
Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (pdf, 253 KB)
Richtlinien für die Abkürzung von Ausbildungs- und Umschulungszeiten (pdf, 18 KB)
Verlängerung der Ausbildung
Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (pdf, 235 KB)
Ausbilder / Eignung der Ausbildungs- und Umschulungsstätten
Der Ausbildungsnachweis
Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).
Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).
Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise (pdf, 13 KB)
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise (pdf, 12 KB)
Formblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 288 KB)
Deckblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 457 KB)
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) (pdf, 9 KB)
Teilzeitausbildung
Abschlussprüfung Winter 2024/2025
Antrag auf Zulassung bis: 16.08.2024
Schriftliche Kenntnisprüfung: 12.11.-14.11.2024
Fertigkeitsprüfung: 21.01.2025
Mündliche Ergänzungsprüfung: 21.01.2025
Zwischenprüfung 2025
Antrag auf Zulassung bis: 22.11.2024
Schriftliche Kenntnisprüfung: voraussichtlich 21.02.2025
Fertigkeitsprüfung: voraussichtlich 17.-19.02.2025
Abschlussprüfung Sommer 2025
Antrag auf Zulassung bis: 23.02.2025
Schriftliche Kenntnisprüfung: 06.05. bis 08.05.2025
Fertigkeitsprüfung:
Teil 1: voraussichtlich 24.06. bis 26.06.2025
Teil 2: voraussichtlich 30.06. bis 02.07.2025
Mündliche Ergänzungsprüfung: voraussichtlich 30.06. bis 02.07.2025
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Abschlussprüfung Sommer 2022 | 197 KB | |
Abschlussprüfung Sommer 2023 | 195 KB | |
Abschlussprüfung Sommer 2024 | 196 KB | |
Zwischenprüfung 2022 | 192 KB | |
Zwischenprüfung 2023 | 191 KB | |
Zwischenprüfung 2024 | 192 KB |