Pflegerin kümmert sich um Seniorin im Altenheim

generalistische Pflegehelferin/generalistischer Pflegehelfer

Aus​bildungsziel​

Die Ausbildung zur Pflegehilfskraft mit generalistischer Ausrichtung bereitet darauf vor, Menschen jeden Alters in verschiedenen Pflegesituationen fachkundig zu unterstützen – zum Beispiel im Krankenhaus, im Pflegeheim oder zu Hause.

Die Auszubildenden lernen, Menschen in verschiedenen Pflegesituationen zu unterstützen – zum Beispiel dabei, gesund zu bleiben, wieder gesund zu werden oder mit einer Krankheit gut zu leben. Ziel ist es, die körperliche und seelische Gesundheit sowie die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen zu erhalten, zu stärken oder wiederherzustellen.

Dabei werden bei den Auszubildenden auch soziale, kulturelle und sprachliche Fähigkeiten gestärkt – ebenso wie das selbstständige Lernen, das Nachdenken über das eigene Handeln und das Anwenden von Wissen in neuen Situationen.

Ausbildungsstätten​

Öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsfachschulen für generalistische Pflegehilfe gemäß § 1 APrVgePflHi.
Die praktische Ausbildung erfolgt in geeigneten Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege (nach SGB V und SGB XI).

Staatliche Berufsfachschulen für generalistische Pflegehilfe

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
  2. Ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
  3. Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger der praktischen Ausbildung
  4. Bei nicht deutschsprachigem Schulabschluss: Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (GER)

In begründeten Fällen kann eine Aufnahme ohne Hauptschulabschluss auch auf Grundlage einer positiven Eignungsprognose durch die Schulleitung erfolgen.

Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung dauert in Vollzeit 12 Monate, in Teilzeit bis zu 24 Monate.
Sie umfasst:

  • Mindestens 700 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht, davon mindestens 160 Stunden fachpraktisch
  • Mindestens 850 Stunden praktische Ausbildung, davon mindestens 200 Stunden in einem weiteren Versorgungsbereich (externer Facheinsatz)

Die praktische Ausbildung erfolgt in zwei der drei Versorgungsbereiche:

  • stationäre Akutpflege (z. B. Krankenhaus)
  • stationäre Langzeitpflege (z. B. Pflegeheim)
  • ambulante Pflege

Der Unterricht findet blockweise oder an einzelnen Schultagen im Wechsel mit Praxiseinsätzen statt. Lehrkräfte der Pflegeschule begleiten die Praxisphasen aktiv.

Ausbildungskosten​

Die Ausbildung ist kostenfrei und wird über öffentliche Mittel finanziert.
Die Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung, deren Höhe tariflich oder vertraglich geregelt ist.

Berufsbezeichnung​

Nach bestandener staatlicher Prüfung und Erfüllung aller Voraussetzungen wird durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde die Erlaubnis zum Führen einer der folgenden Berufsbezeichnungen erteilt:

  • „Staatlich anerkannte generalistische Pflegehilfsperson“
  • „Staatlich anerkannte generalistische Pflegehelferin“
  • „Staatlich anerkannter generalistischer Pflegehelfer“

Voraussetzung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist neben dem Ausbildungsabschluss auch:

  • ein aktuelles ärztliches Attest (gesundheitliche Eignung)
  • ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (persönliche Zuverlässigkeit)