77933 Lahr, Rheinstraße 15
Kulturdenkmal nach § 2 DSchG.
für Sportereignisse als Sporthallen genutzt. Die sportliche Nutzung ist jedoch auf das Jahr 2019 begrenzt. Bei der Großmarkthalle handelt es sich um ein Kulturdenkmal. Der an das Grundstück direkt im Süden angrenzende Gewerbebetrieb ist ein Störfallbetrieb. Wohnnutzung sowie jegliche öffentliche Nutzung oder Nutzung mit Publikumsverkehr sind daher nicht möglich. Da das Nachbargewerbe rund um die Uhr in Betrieb ist, kann eine öffentliche Nutzung auch nicht zeitlich beschränkt zugelassen werden. Das Grundstück ist im Bebauungsplan INDUSTRIEGBEBIET WEST (rechtsverbindlich seit 16.05.1987) als Fläche für den Gemeinbedarf, Sporthalle, festgesetzt. Dies ist allerdings auf Grundlage der möglichen Gefahren-bildung des Störfallbetriebes langfristig nicht mehr haltbar.
Ansprechpartner
Ralph Brucker
Stadt Lahr
Abteilung Liegenschaften und Verwaltungsservice
Schillerstraße 23
77933 Lahr
ralph.brucker@lahr.de
Homepage: www.lahr.de
Das Objekt
Im Westen der Stadt Lahr sind die Rheintalsporthallen gelegen. Umgeben ist das Gebiet von einem Allgemeinen Wohngebiet im Norden sowie gewerblicher Nutzung im Osten, Süden und Westen.
Grundstücksgröße: 90,89 ar
Wohn-/Nutzfläche: 1.200 qm
Erbaut: 1952/1953
Baulicher Zustand: s. Ausschreibungstext, der bei der Stadt Lahr angefordert werden kann
Kaufpreis: 450.000 Euro
Renovierungskosten (falls bekannt): k. A.
Derzeitige Nutzung: Sporthalle/Nebengebäude
Mögliche Nutzung: s. Beschreibung