Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Akademische Heilberufe
Themen
- Pharmaziestudium - Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikation
- Medizinstudium - Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikation
- Fachsprachenprüfung für einen ärztlichen Beruf
- Fachsprachenprüfung Apothekerin / Apotheker
- Zahnmedizinstudium - Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikation
- Aktualisierte Hinweise zum beschleuningten Fachkräfteinwanderungsverfahren
Weitere interessante Themen finden Sie in unserem Themenportal
ThemenportalInfocenter ausländische Anerkennung
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
info.anerkennung@rps.bwl.de
Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Im Regelfall erhalten Sie innerhalb eines Monats eine schriftliche Eingangsbestätigung bzw. Nachforderung fehlender Unterlagen.
Beratungsangebote:
Das Referat 95 kann über die schriftlichen Informationen hinaus keine Beratung leisten.
Das IQ Netzwerk Baden-Württemberg unterhält ein landesweites Beratungsnetzwerk für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Kontakt: https://www.netzwerk-iq-bw.de/de/anerkennungsberatung/
Sofern sich Ihr Interesse allgemein auf Deutschland bezieht, empfehlen wir Ihnen das Beratungsangebot der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung ZSBA unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung. Die ZSBA berät und unterstützt Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens und kann Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen behilflich sein. Das Serviceangebot ist kostenfrei. Die ZSBA erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse recognition@arbeitsagentur.de.
Eingeschränkte Erreichbarkeit
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des unvermindert fortgesetzten Anstiegs der Anträge mit längeren Bearbeitungszeiten im Rahmen der gesetzlichen Fristen gerechnet werden muss. Um eine möglichst schnelle Bearbeitung der Anträge sicher zu stellen, ist die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter derzeit nicht möglich.
Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden. Konkrete Nachfragen zu einem bereits gestellten Antrag bitte per Email unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung sowie einer Rückrufnummer bei der jeweils zuständigen Ansprechperson.