Schafherde weidend auf einer grünen saftigen Wiese auf der Schwäbischen Alb - mit roter Schrift beendet

Lehrgang und Prüfung (Theorie und Praxis) zur Erlangung der Sachkunde (Schlachten) gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 von Rindern, Schweinen, Ziegen und Schafen

(bei Schweinen für CO2-Betäubung nur Theorieprüfung)

Aufgrund der hohen Nachfrage ist der Lehrgangs bereits ausgebucht!

Termin: 27./28.04.2023 - Lehrgang beendet!

Der Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf und Ziege mit den jeweils für die Tierart zulässigen Betäubungsverfahren (Bolzenschuss, elektrischer Strom, CO2). Im Anschluss an den Lehrgang wird die Prüfung abgehalten.

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen

Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz- und Verbraucherschutz

Konrad-Adenauer Straße 20
72072 Tübingen
07071 757-3516
stv-tsch@rpt.bwl.de


Schulungsort

Überlingen

in den Räumen des Landgasthof Paradies, Kirchstraße 8, 88699 Frickingen und bei der Schlachthofinitiative Überlingen GmbH, Reutehöfe 11a, 88662 Überlingen.


Achtung:

Theorie und Praxis – bitte beachten Sie, dass für die praktische Prüfung mit dem Bolzenschuss und der elektrischen Betäubung bei Schaf/Ziege die Prüfungstiere extra abgerechnet und von dem jeweiligen Prüfling mitgenommen werden müssen. Für die CO2-Betäubung beim Schwein wird keine praktische Prüfung abgenommen.


Lehrgangsablauf:

Donnerstag, 27.04.2023 - 1. Tag

07:00 – 07:30 Uhr
Besichtigung der Schlachthofinitiative Überlingen (Reutehöfe 11a, 88662 Überlingen)

Beginn um 08:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung in Landgasthof Paradies, 1. Etage

  • Grundkenntnisse der Anatomie (Körperbau) und Körperfunktionen
  • Grundkenntnisse des Verhaltens der Tiere
  • Tierschutzrechtliche Vorschriften
  • Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung
  • Grundkenntnisse der Wirkungsweise der Betäubungsverfahren Elektrobetäubung /Bolzenschuss, ggf. CO2, Gerätekunde und Wartung

ca. 12:30 - 13:30 Uhr
Mittagspause

ab 13:30 Uhr
Korrektes Ruhigstellen, Betäuben und Schlachten
Kriterien einer ordnungsgemäßen Betäubung (Betäubungskontrolle)

Anschließend theoretische Prüfung (schriftlich & mündlich)

Freitag, 28.04.2023 - 2. Tag

ab ca. 6:00 Uhr
Praktische Prüfung bei der Schlachthofinitiative Überlingen GmbH, Reutehöfe 11a, 88662 Überlingen

Ende im Laufe des Vormittags (Beginn je nach Schlachtzeit)

Wichtig: Bitte eigene Schutzkleidung lt. gesetzl. Vorgaben (Schutzhelm, Stiefel, Kittel, Schürze, etc.) mitbringen


Maximale Teilnehmerzahl:

12 Personen

Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen, Kurssprache und Prüfung (schriftlich und mündlich) in Deutsch!
Bei Teilnehmern mit geringen Deutschkenntnissen bitten wir vorab um telefonische Rücksprache.


Achtung: Im Kurs kann die Praxis nicht geübt werden.

Personen ohne Routine im Betäuben (Rinder: in einer Falle, Schweine: Buchtenbetäubung mit der Handzange) und Entbluten (Rinder und Schweine im Hängen mit dem Bruststich) sollten im Heimatbetrieb unter fachkundiger Aufsicht üben (bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Tübingen).


Durchführung und Prüfungsvorsitz:

Regierungspräsidium Tübingen, 3STV-Tierschutz, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen, 07071 757-3516, stv-tsch@rpt.bwl.de


Kosten pro Teilnehmer:

Komplett:

400,00 Euro ohne MwSt.

Theorie (nur Tag 1):

250,00 € ohne MwSt.


Bitte beachten Sie folgendes:

Kursverpflegung (Mittag- und Abendessen) und Übernachtung ist durch den Teilnehmer selbst zu organisieren. Im Preis sind die Seminargetränke enthalten.


Der Anspruch auf Zahlung der Schulungs-/Prüfungsgebühr entsteht mit der rechtsverbindlichen Anmeldung und wird mit dieser zur Zahlung fällig. Es wird eine gesonderte Zahlungsaufforderung versandt. Ein Rücktritt ist nur bis zu 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach sind die Teilnahmekosten vollumfänglich fällig. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Regierungspräsidium Tübingen. Für jede Mahnung werden 3 Euro als Mahngebühr erhoben.