Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Umsetzung des Artenschutzprogramms in den Regierungspräsidien

Das Artenschutzprogramm Baden-Württemberg dient dazu die stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten gezielt zu erhalten und zu fördern. Weiterhin werden Arten für die das Land eine besondere Verantwortung hat, einbezogen. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Erfassung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume, Zustandsbewertungen dieser Arten, Darstellung ihrer wesentlichen Gefährdungsursachen, die Erarbeitung von Vorschlägen für Schutz- und Pflegemaßnahmen sowie den Erwerb von geeigneten Grundstücken für das Land. 

Seit dem Start in den 1990er Jahren wurden von den Naturschutzbehörden rund 7.000 Einzelvorkommen von Tierarten und über 3.000 Einzelvorkommen verschiedener Pflanzenarten erfasst und Maßnahmen umgesetzt.

Unsere Aufgaben

Die Umsetzung des Artenschutzprogrammes ist eine zentrale Aufgabe der Naturschutzfachbehörden. Die LUBW koordiniert das Artenschutzprogramm. Die Naturschutzbehörden am Regierungspräsidium sind für ausgewählte Arten aus einzelnen Artengruppen im Einsatz:

  • Wir beauftragen externe Art-Spezialisten, welche die Tier- und Pflanzenarten vor Ort kartieren und deren Erhaltung beobachten.
  • Wir planen, gemeinsam mit den Art-Spezialisten, geeignete Maßnahmen um die Arten zu fördern und ihren Lebensraum zu erhalten und zu verbessern.
  • Wir beauftragen Firmen und Landwirte um die vielfältigen Maßnahmen umzusetzen. Auch die Landschaftspflegetrupps der Regierungspräsidien unterstützen diese Arbeit.
  • Wir sorgen für den fachlichen Austausch unter Experten und Laien. Das Wissen um unsere heimischen Arten zu verbessern, zu teilen und auch in der Bevölkerung zu erhalten ist die Basis für den Schutz unserer Tier- und Pflanzenarten. 

Besondere Arten im Fokus