Ladestation für Elektrobusse, an der die Busse aufgereiht sind und über Oberleitungen aufgeladen werden

Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz setzt die Vorgaben der sog. Clean Vehicles Directive der EU, auch CVD-Richtlinie genannt, in nationales Recht um. Durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz werden öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber erstmals verpflichtet, bei bestimmten Fahrzeugbeschaffungen und bei der Beschaffung von bestimmten Verkehrsdienstleistungen, bei denen Fahrzeuge eingesetzt werden, verbindliche Mindestziele für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge einzuhalten. Das Gesetz gilt für Vergabeverfahren, deren Auftragsbekanntmachung nach dem 2. August 2021 veröffentlicht wurde oder bei denen nach dem 2. August 2021 zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurde.

Für die Überwachung der Einhaltung der Mindestziele in ihrem Bundesland sind die Bundesländer jeweils selbst zuständig. Das Regierungspräsidium Karlsruhe unterstützt das Verkehrsministerium Baden-Württemberg bei seiner Aufgabe der landesweiten Überwachung der Einhaltung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes.

Kontakt

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 46

saubfzbeschaffung@rpk.bwl.de