Ladestation für Elektrobusse, an der die Busse aufgereiht sind und über Oberleitungen aufgeladen werden

Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

Was regelt das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz?

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) verlangt, dass der Staat und öffentliche Einrichtungen – also z. B. Städte, Gemeinden – sowie Sektorenauftraggeber bei der öffentlichen Auftragsvergabe verstärkt auf Klimaschutz achten. Erstmals werden verbindliche Mindestziele für die Beschaffung bzw. den Einsatz von emissionsarmen und -freien Pkw sowie leichten und schweren Nutzfahrzeugen vorgegeben. Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber sollen bevorzugt Fahrzeuge mit geringen Emissionen anschaffen, also z. B.:

  • Elektrofahrzeuge
  • Wasserstofffahrzeuge
  • Busse und
  • Lastwagen mit alternativem Antrieb oder unter Verwendung bestimmter alternativer Kraftstoffe

Kontakt

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 46

saubfzbeschaffung@rpk.bwl.de

Das SaubFahrzeugBeschG ist am 15. Juni 2021 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge.

Warum gibt es dieses Gesetz?

Der Verkehr ist einer der größten Verursacher von CO₂ und Luftschadstoffen. Der Staat möchte mit gutem Beispiel vorangehen und dabei helfen, dass die Luft sauberer und der Klimawandel bekämpft wird. Öffentliche Einkäufe sind ein starkes Mittel, um den Markt zu beeinflussen und umweltfreundliche Technologien zu fördern.

Für wen gilt das Gesetz?

  • Behörden, Körperschaften und Unternehmen des Bundes und der Länder
  • Städte, Gemeinden und Landkreise
  • Sektorenauftraggeber i. S. d. § 100 GWB i. V. m. § 2 Satz 1 Nummer 2 SaubFahrzeugBeschG

Auch bei Ausschreibungen für Buslinien oder Müllabfuhrdienste, die von privaten Unternehmen betrieben werden, muss beispielsweise auf umweltfreundliche Fahrzeuge geachtet werden, wenn die Aufträge öffentlich vergeben werden.

Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihre Vergabe in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes fällt.

Was bedeutet das konkret?
  • Es gibt Mindestquoten, wie viele Fahrzeuge mit sauberem Antrieb gekauft bzw. für eine Dienstleistung eingesetzt werden müssen.
  • Es werden verschiedene Quoten normiert, welche nach Fahrzeugtyp unterscheiden (z. B. Pkw, Bus, Lkw).
  • Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive, CVD-Richtlinie) um, damit europaweit mehr saubere Fahrzeuge auf die Straßen kommen.

Regierungspräsidium Karlsruhe als Ansprechpartner

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist als zuständige Behörde für die Überwachung, Einhaltung und Beratung im Hinblick auf das SaubFahrzeugBeschG verantwortlich. So ist es im Landesmobilitätsgesetz (LMG) festgelegt, das am 29.03.2025 in Kraft getreten ist.

Was regelt das Landesmobilitätsgesetz?

Das Landesmobilitätsgesetz regelt bestimmte Informations- und Berichtspflichten, die öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe erfüllen müssen.

Meldepflicht

Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber müssen die Daten, die sie in den Vergabebekanntmachungen im Rahmen des Sauberen-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes angeben, innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung an das Regierungspräsidium Karlsruhe melden. Dafür reicht es aus, eine elektronische Kopie der Vergabebekanntmachung per E-Mail an das Postfach SaubFzBeschaffung@rpk.bwl.de zu schicken.

Musterformular

Außerdem müssen öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber des Landes (Landratsämter sind nicht betroffen) der Behörde jedes Jahr bis zum 30. März einen Bericht über die im Vorjahr beschafften Straßenfahrzeuge vorlegen.

Hierzu können Sie unser Musterformular verwenden. Hinweise zum Gebrauch des Musterformulars finden Sie hier.