Umwelt und Natur
Umweltverträglichkeit
Der landschaftspflegerische Begleitplan enthält die aufgrund der Beeinträchtigungen durch Bau und Betrieb des Polders nötigen Kompensationsmaßnahmen. In der Ausführungsplanung werden diese Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege weiter ausgearbeitet und konkretisiert.
Art und Umfang der Maßnahmen resultieren maßgeblich aus
- der Eingriffsregelung gemäß 13-15 BNatSchG
- dem Biotopschutz gemäß § 30 BNatSchG
- den Anforderungen zur Verträglichkeit mit den Natura 2000-Gebieten gemäß § 34 BNatSchG
- den Anforderungen des speziellen Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG
- den Anforderungen aufgrund des Landeswaldgesetzes (§ 11 und 9 LWaldG).
Kompensationsmaßnahmen sind neben den Ökologischen Flutungen u.a. die Optimierung von Grünland im Rahmen des produktionsintegrierten Ausgleichs, Biotopentwicklungen auf Brachen, Aufwertungen innerhalb des Waldes im Polder und die Anlage von Gewässern. Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für die Kompensation ist auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt.
Ökologische Flutungen
Eine wesentliche Kompensationsmaßnahme für die seltenen Hochwassereinsätze stellen die Ökologischen Flutungen dar. Finden in den Jahren zwischen den Hochwasserereignissen keine Flutungen statt, kann sich die für Auen und deren Lebensgemeinschaften charakteristische dynamische Stabilität nicht einstellen. Dies wird erst durch die regelmäßig in Abhängigkeit vom natürlichen Abflussgeschehen im Rhein durchzuführenden Ökologischen Flutungen gewährleistet. Sie dienen dazu eine hochwassertolerante Flora und Fauna im Rückhalteräum zu erhalten bzw. zu entwickeln und damit die Umweltverträglichkeit zu gewährleisten.
Mehr Informationen finden Sie unter dem Integrierten Rheinprogamm.
Eingriffsminimierung und Kompensation
Im Bauablauf sind die Eingriffe in die verschiedenen Schutzgüter zu minimieren. Die nicht vermeidbaren Eingriffe werden kompensiert.
Die ökologischen Flutungen tragen dazu bei, dass sich die dortigen Arten an die neue Situation gewöhnen. Für die Beeinträchtigungen betroffener geschützter Arten werden Ausgleichmaßnahmen durchgeführt. So werden z.B. Streuobstwiesen und Teiche angelegt, Pflanzen und Tiere umgesiedelt und Nistkästen sowie Fledermauskästen aufgehängt. Durch diese Anpassung werden unvermeidliche Schäden auf ein Minimum begrenzt.
Umsetzung erster Maßnahmen: Libellenteich bei Daxlanden
Im Südosten der Fritschlach wird auf einer ehemaligen Altlastenfläche ein erster Libellenteich angelegt, der vor allem der Zierlichen Moosjungfer als neuer Lebensraum dienen soll.
Ökologische Baubegleitung
Die ökologische Baubegleitung stellt sicher, dass die ökologischen Auswirkungen im Bauablauf minimiert werden. Hierfür wurde ein entsprechendes Fachbüro beauftragt.
Ein Teil davon ist auch die Bodenkundliche Baubegleitung, die ebenfalls durch ein hierfür spezialisiertes Büro durchgeführt wird. Basierend auf einem für das Vorhaben erstellten Bodenschutzkonzept achtet sie auf:
- Eine schonende Nutzung des Bodens, um die Bodenfunktionen zu erhalten. Dies umfasst den Abtrag, die Lagerung und den Wiedereinbau des Bodens.
- Eine z.B. an die jeweilige Witterung und den lokalen Bodentyp angepasste Bauausführung: so müssen z.B. sogenannte „Baggermatratzen“ zum Einsatz kommen, wenn der Boden sehr nass ist, um eine Verdichtung des Bodens zu vermeiden
- Einweisung der Baufirmen vor Ort, was zum Schutz des Bodens zu beachten ist.
- Die Wiederherstellung von Flächen, die zeitweise z.B. zur Lagerung von Baumaterial genutzt werden nach dem Bau.