Umwelt und Natur

Überfluteter Auenwald mit auetypischer Flora.

Umweltverträglichkeit

Der landschaftspflegerische Begleitplan enthält die aufgrund der Beeinträchtigungen durch Bau und Betrieb des Polders nötigen Kompensationsmaßnahmen. In der Ausführungsplanung werden diese Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege weiter ausgearbeitet und konkretisiert.

Art und Umfang der Maßnahmen resultieren maßgeblich aus

  • der Eingriffsregelung gemäß 13-15 BNatSchG
  • dem Biotopschutz gemäß § 30 BNatSchG
  • den Anforderungen zur Verträglichkeit mit den Natura 2000-Gebieten gemäß § 34 BNatSchG
  • den Anforderungen des speziellen Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG
  • den Anforderungen aufgrund des Landeswaldgesetzes (§ 11 und 9 LWaldG).

Kompensationsmaßnahmen sind neben den Ökologischen Flutungen u.a. die Optimierung von Grünland im Rahmen des produktionsintegrierten Ausgleichs, Biotopentwicklungen auf Brachen, Aufwertungen innerhalb des Waldes im Polder und die Anlage von Gewässern. Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für die Kompensation ist auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt.

Ökologische Flutungen

Eine wesentliche Kompensationsmaßnahme für die seltenen Hochwassereinsätze stellen die Ökologischen Flutungen dar. Finden in den Jahren zwischen den Hochwasserereignissen keine Flutungen statt, kann sich die für Auen und deren Lebensgemeinschaften charakteristische dynamische Stabilität nicht einstellen. Dies wird erst durch die regelmäßig in Abhängigkeit vom natürlichen Abflussgeschehen im Rhein durchzuführenden Ökologischen Flutungen gewährleistet. Sie dienen dazu eine hochwassertolerante Flora und Fauna im Rückhalteräum zu erhalten bzw. zu entwickeln und damit die Umweltverträglichkeit zu gewährleisten.

Mehr Informationen finden Sie unter dem Integrierten Rheinprogamm.

Eingriffsminimierung und Kompensation

Im Bauablauf sind die Eingriffe in die verschiedenen Schutzgüter zu minimieren. Die nicht vermeidbaren Eingriffe werden kompensiert.

Die ökologischen Flutungen tragen dazu bei, dass sich die dortigen Arten an die neue Situation gewöhnen. Für die Beeinträchtigungen betroffener geschützter Arten werden Ausgleichmaßnahmen durchgeführt. So werden z.B. Streuobstwiesen und Teiche angelegt, Pflanzen und Tiere umgesiedelt und Nistkästen sowie Fledermauskästen aufgehängt. Durch diese Anpassung werden unvermeidliche Schäden auf ein Minimum begrenzt.

Umsetzung erster Maßnahmen: Libellenteich bei Daxlanden

Im Südosten der Fritschlach wird auf einer ehemaligen Altlastenfläche ein erster Libellenteich angelegt, der vor allem der Zierlichen Moosjungfer als neuer Lebensraum dienen soll. 

Ökologische Baubegleitung

Die ökologische Baubegleitung stellt sicher, dass die ökologischen Auswirkungen im Bauablauf minimiert werden. Hierfür wurde ein entsprechendes Fachbüro beauftragt.

Ein Teil davon ist auch die Bodenkundliche Baubegleitung, die ebenfalls durch ein hierfür spezialisiertes Büro durchgeführt wird. Basierend auf einem für das Vorhaben erstellten Bodenschutzkonzept achtet sie auf:

  • Eine schonende Nutzung des Bodens, um die Bodenfunktionen zu erhalten. Dies umfasst den Abtrag, die Lagerung und den Wiedereinbau des Bodens.
  • Eine z.B. an die jeweilige Witterung und den lokalen Bodentyp angepasste Bauausführung: so müssen z.B. sogenannte „Baggermatratzen“ zum Einsatz kommen, wenn der Boden sehr nass ist, um eine Verdichtung des Bodens zu vermeiden
  • Einweisung der Baufirmen vor Ort, was zum Schutz des Bodens zu beachten ist.
  • Die Wiederherstellung von Flächen, die zeitweise z.B. zur Lagerung von Baumaterial genutzt werden nach dem Bau.

Von den geplanten Kompensationsmaßnahmen können beispielsweise die folgenden Arten profitieren:

Die Fledermäuse

Wälder stellen für zahlreiche Fledermausarten eine wichtige Lebensgrundlage dar: So finden sie hier nicht nur ihre Beutetiere, sondern auch Schutz bietende Quartiere. Als Quartier und zur Aufzucht der Jungen nutzen manche Arten auch von Menschen gemachte Behausungen. Da die Arten unterschiedliche Bedürfnisse haben, kommen im bzw. um den Polder herum fünf verschiedene Typen von Fledermauskästen zum Einsatz. Ein Beispiel ist die Großraumhöhle mit Satteldach, die den Fledermäusen als Wochenstube zur Aufzucht der Jungen dienen kann. Die Großraumhöhle wird von verschiedenen Fledermausarten genutzt, u.a. der Bechsteinfledermaus, dem Großen Abendsegler, der Wasser- und der Fransenfledermaus, Zwergfledermäusen sowie dem Braunen Langohr.

Libelle auf Ast sitzend

Die Zierliche Moosjungfer

Die Libellenart „Zierliche Moosjungfer“ zählt nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Arten. Sie bevorzugt Gewässer mit Unterwasservegetation aus feinblättrigen Unterwasserpflanzen, die bis nahe an die Wasseroberfläche reichen und darüber blühen sowie vielfältigen Uferabschnitten mit einem Bewuchs aus Seggen und Röhricht. In Tiefen von einigen Dezimetern bis wenigen Metern halten sich die Larven der Libelle typischerweise in der Tauchblattvegetation auf. An ihren Bedürfnissen orientiert sich die Gestaltung des neuen grundwassergeprägten und nährstoffarmen Libellenteichs.

Zwei Zauneidechsen sonnen sich auf Natursteinen

Die Zauneidechse

Die Zauneidechsen-Männchen sind zur Paarungszeit leuchtend grün – ein echter Hingucker. Zauneidechsen sind wechselwarm, das heißt sie decken ihren Wärmebedarf durch ausgiebiges Sonnenbaden auf Steinen oder Totholz. Sie ernähren sich vor allem von verschiedenen Insektenarten und deren Larven, Spinnen und Asseln, aber auch anderen Gliedertieren. Wie die Zierliche Moosjungfer ist auch die Zauneidechse eine streng geschützte Art gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Und wie auch für die Zierliche Moosjungfer werden für die Zauneidechse Ersatzhabitate angelegt. Durch Anlage von artenreichen Wiesen und Streuobstbeständen, die Pflanzung von Hecken und Bäumen sowie die Errichtung von Stein- und Totholzhaufen wird ein Mosaik aus Sonnenplätzen, Versteck- und Eiablageplätzen, Nahrungshabitaten und Winterquartieren geschaffen.