Begabtenförderung im öffentlichen Dienst

Was wird gefördert?

Förderung junger beruflicher Talente mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen

  • Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter,
  • Fachangestellte / Fachangestellter für Bäderbetriebe,
  • Fachangestellte / Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste,
  • Fachangestellte / Fachangestellter für umwelttechnische Berufe/ Umwelttechnologinnen und Umwelttechnologen

anhand eines Weiterbildungsstipendiums.

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 12

Milena Oberst
0721 926 6240
milena.oberst@rpk.bwl.de

Das Förderprogramm hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen nach eigener Wahl mit bis zu 8.700 Euro in maximal drei Jahren bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Absolventen einer Berufsausbildung im öffentlichen Dienst

  • mit einer Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durch­schnittsnote 1,9 oder besser, oder
  • die bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb Platz eins bis drei belegt haben oder
  • mit einem begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren mög­lich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendiens­tes, von Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Der dreijährige Förderzeitraum beginnt immer am 01.01. eines Jahres. Bewerbungsschluss für die Aufnahme in das Förderprogramm ist der 30.11. eines Jahres.

Lächelnde Studentin am Tisch vor einem Bücherstapel

Weiterbildungs­stipendium

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF bundesweit die Durchführung durch die Kammern und zuständigen Stellen.