Investitionsprogramme des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung
Das Investitionsprogramm des Bundes zur „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ wird zum Teil finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU.

Kontakt
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Förderung Kinderbetreuungsfinanzierung investiv
Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Tübingen
Hinweise:
Das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ ist überzeichnet. Anträge zu diesem Programm werden nicht mehr entgegengenommen.
Ein weiteres Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege ist von Seiten des Landes Baden-Württemberg geplant. Weitere Details sind noch nicht bekannt. Aus diesem Grund bitten wir Sie von telefonischen Nachfragen abzusehen.
Zuschussanträge können frühestens nach dem Inkrafttreten entsprechender Förderrichtlinien eingereicht werden; hierzu sind dann die Antragsvordrucke zu verwenden, die zu gegebener Zeit hier auf dieser Internetseite bereitgestellt werden. Eine formlose Antragstellung ist nicht möglich, ebenso können keine Bescheinigungen zur förderrechtlichen Unbedenklichkeit von Provisorien ausgestellt werden.