Mutter und Kinder mit Farbe an den Händen

Investitionsprogramme zur Kinderbetreuungsfinanzierung sowie Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung aus Landesmitteln

Hinweise:

Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung vom 13. Mai 2024 (VwV LInvP) ist am 05.06.2024 in Kraft getreten.

Damit können ab sofort Förderanträge (bis spätestens zum 31.07.2024) gestellt werden.


Investitionsprogramme des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung

Das Investitionsprogramm des Bundes zur „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ wird zum Teil finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU.

Hinweise:
Das Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 ist geschlossen. Anträge zu diesem Programm werden nicht mehr entgegengenommen.