Investitionsprogramme zur Kinderbetreuungsfinanzierung sowie Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung aus Landesmitteln
Hinweise:
Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung vom 13. Mai 2024 (VwV LInvP) ist am 05.06.2024 in Kraft getreten.
Damit können ab sofort Förderanträge (bis spätestens zum 31.07.2024) gestellt werden.
Landesprogramm 2024
Beschreibung | Dateityp | Größe |
---|---|---|
VwV LInvP vom 13. Mai 2024 | 213 KB | |
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) | 126 KB | |
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) | 122 KB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Kita-Antrag | 514 KB | |
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen – Antrag zusätzliche Plätze | 315 KB | |
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen – Antrag Erhalt von Plätzen | 252 KB | |
Kindertagespflegepersonen - Antrag zusätzliche Plätze | 332 KB | |
Kindertagespflegepersonen - Antrag Erhalt von Plätzen | 415 KB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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VN (Kita) zum Landesprogramm | 225 KB | |
VN (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen - zusätzliche Plätze) | 191 KB | |
VN (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen - Erhalt von Plätzen) | 188 KB | |
Detaillierte Kostenaufstellung in Anlehnung an DIN 276 (Muster) | 68 KB |
Investitionsprogramme des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung
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Das Investitionsprogramm des Bundes zur „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ wird zum Teil finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU.
Hinweise:
Das Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 ist geschlossen. Anträge zu diesem Programm werden nicht mehr entgegengenommen.