Investitionsprogramme des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung
Das Investitionsprogramm 2020-2021 ist überzeichnet. Anträge zu diesem Programm werden nicht mehr entgegengenommen.
Ob seitens des Bundes bzw. des Landes in Zukunft noch ein weiteres Investitionsprogramms zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege aufgelegt wird, ist uns nicht bekannt.
Zuschussanträge können frühestens nach dem Inkrafttreten entsprechender Förderrichtlinien eingereicht werden; hierzu sind dann die Antragsvordrucke zu verwenden, die zu gegebener Zeit hier auf dieser Internetseite bereitgestellt werden. Eine formlose Antragstellung ist nicht möglich, ebenso können keine Bescheinigungen zur förderrechtlichen Unbedenklichkeit von Provisorien ausgestellt werden.
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