Mann arbeitet mit Tablet

Raumordnungskataster

Das automatisierte Raumordnungskataster AROK ist ein Planwerk mit einer fachübergreifenden und zusammenfassenden Bestandsaufnahme raumrelevanter Planungen und Maßnahmen (u. a. Siedlungsflächen, Schutzgebiete, Straßentrassen).

Es wird entsprechend § 28 LplG bei den höheren Raumordnungsbehörden, das heißt, den Regierungspräsidien, geführt. Die fortlaufende Aktualisierung ist insbesondere durch die Informationspflicht der öffentlichen Planungsträger nach § 26 LplG gewährleistet.

Es besteht die Möglichkeit, Teilbereiche des AROK (Bauleitplanung, ROV) im Internet über das Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg zu nutzen. Des Weiteren ist es möglich, sich direkt an das jeweilige Regierungspräsidium zu wenden. Von dort kann mitgeteilt werden, ob entsprechend digitalisierte Daten vorliegen. Gegebenenfalls können originäre AROK-Daten abgegeben werden.

  • Der vereinfachte Datenaustausch soll das Verwaltungshandeln effizienter und transparenter gestaltem und helfen, Kosten zu sparen.
  • Durch eine systematische Dokumentation von Planungsabsichten werden Nutzungskonflikte frühzeitig erkannt.
  • Planungs-, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren werden erleichert und beschleunigt.

Dadurch wird AROK langfristig zu einem wesentlichen Instrument der Raumbeobachtung und Raumordnung. Der Aufbau des AROK wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

AROK umfasst aus folgenden Bereichen zahlreiche Einzelthemen, die in bis zu drei verschiedenen Planungszuständen geführt werden:

  • Natürliches Potential
    Schutz der Landschaft, Landwirtschaft, Hochwasser, Boden und Bodenschätze
  • Infrastruktur
    Energie, Wasserwirtschaft, Verkehr und Nachrichtenwesen, Abfallwirtschaft, Erholung, Sport, Freizeit, Verteidigung
  • Bauleitplanung
    Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, sonstige Satzungen, Denkmalschutz
  • Raumordnungsverfahren sowie sonstige besonders raumbedeutsame Vorhaben und Maßnahmen

 

Eine detaillierte Inhaltsübersicht ist dem Objektartenkatalog zu entnehmen.

Objektartenkatalog (pdf, 1.2 MB)

Kurzübersicht der Objektarten (pdf, 98 KB)

Da AROK landesweit geführt wird, einigte man sich auf ein einheitliches Konzept und ein durchgängiges Datenformat, das auch mit anderen Kooperationspartnern im Land abgestimmt wurde. Die Situation bei der kommunalen Bauleitplanung ist dagegen durch eine große Heterogenität bei Softwareprodukten (i. d. R. CAD-Systeme) sowie bei der Datenstruktur gekennzeichnet. Dies führt oft zu Problemen bei der Kompatibilität zwischen den kommunalen Daten und den AROK-Anforderungen. Deshalb werden die kommunalen Daten i. d. R. von den AROK-Sachbearbeitern in die AROK-Struktur überführt (z. B. durch Konvertierung, Neudigitalisierung). Hilfreich ist dabei, wenn digitale Vorlagen zur Verfügung gestellt werden können. Dies können Daten in folgenden Formaten sein:

Vektordaten

  • shape, personalGeodatabase oder Coverage (ESRI-Formate) in AROK-Struktur
  • shape o. ä., in ausreichend dokumentierter Struktur (Attribute)
  • sonstige Vektordaten (CAD-Daten wie DXF, DWG, XML(GML))
  • TIF, JPG, MrSid o. ä. (z. B. Scans oder Exporte aus GIS- oder CAD-Systemen), möglichst mit Georeferenzierung (d. h. mit Raumbezug)
  • Rasterdaten ohne Georeferenzierung
  • PDF u. ä.

Ideal wären Vektordaten mit eindeutigem Sachdatenbezug (Attribute). Wenn dieser nicht vorliegt, sind digitale Rasterdaten des Originalplans meist sinnvoller als manche CAD-Daten, deren Struktur für AROK nur schwer nachzuvollziehen ist. Eine Kombination aus verschiedenen Formaten (z. B. Rasterdaten plus CAD-Daten) ist auch eine empfehlenswerte Alternative.

Anforderungen für den Datenaustausch:

Anforderungsprofil AROK (pdf, 21 KB)

  • Einheitliche Struktur nutzen
    Für Kommunen, die noch gar keine digitalen Flächennutzungspläne vorliegen haben oder den beauftragten Planungsbüros Vorgaben machen wollen, kann die AROK-Struktur teilweise eine Orientierungshilfe sein. Sie ist dokumentiert, transparent und der Austausch mit vielen anderen Stellen im Land ist gewährleistet.

  • Nachrichtliche Übernahmen für Flächennutzungspläne nutzen
    AROK wird nach seinem vollständigen Aufbau auch zahlreiche andere Daten wie Schutzgebiete, Infrastruktureinrichtungen (z. B. Gasleitungen) oder Themen aus dem Bereich Luftverkehr (z. B. Hindernisbegrenzungsflächen) führen. Für Teilgebiete sind solche Daten bereits erfasst. Diese digitalen Daten könnten wiederum bei der Erstellung von FNPs für die Darstellung nachrichtlicher Übernahmen genutzt werden. Durch einen derartigen Datenbezug kann eine unnötige Doppelarbeit vermieden und somit auch Kosten eingespart werden.

Wichtig bei der Zusammenarbeit der Kommunen mit AROK ist dabei, dass sich die Kommunen durch die Vertragsgestaltung mit den Planungsbüros auch die Verwendung der digitalen Daten sichern. Zudem könnten Vorgaben gemacht werden, sich an die AROK-Struktur anzulehnen.

Es werden für AROK nicht die kompletten Flächennutzungs- oder Bebauungspläne mit all ihren detaillierten Aussagen aufgenommen, sondern lediglich die (für die Raumordnung) wichtigsten Daten (z. B. Flächennutzungen, räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes). Auch werden nachrichtliche Übernahmen nicht erfasst, da sie aus den Originaldatenbeständen bezogen werden (z. B. Naturschutzgebiete).

Hier ein Auszug aus dem AROK-Qualitätssicherungshandbuch zum Thema Bauleitplanung (jeweils Bestand und Planung):

 

Flächennutzungsplanung (vorbereitende Bauleitplanung)

  •  räumlicher Geltungsbereich des Flächennutzungsplans
  •  Wohnbaufläche (W)
  •  gemischte Baufläche (M)
  •  gewerbliche Baufläche (G)
  •  Sonderbaufläche (S)
  •  Gemeinbedarfsfläche
  •  Grünfläche
  •  Fläche für Ver- und Entsorgung
  •  Verkehrsfläche
  •  Fläche für Aufschüttungen und Abgrabungen
  •  Standort für Anlagen im Außenbereich
  •  Ausgleichsfläche
  •  Bahnanlage
  •  Fläche für Nutzungsbeschränkungen oder zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen
  •  Hafen sowie Fläche für Wasserwirtschaft, Fläche für Hochwasserschutz und Regelung des Wasserabflusses
  •  Fläche für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  •  interkommunales Gewerbegebiet (IKG)

Bebauungsplanung (verbindliche Bauleitplanung)

  •  räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Sonstige Satzungen

  •  Satzung
  •  Außenbereichssatzung
  •  förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet
  •  städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Qualitätssicherungshandbuch Stand: 12/19 (pfd, 263 KB) 

Anhang 1.1 - 1.4 Stand: 12/19 (pdf, 110 KB)
AROK-Strukturen in einer Personal Geodatabase

Anhang 2.1 - 2.2 Stand 12/19 (pdf, 670 KB)
Referenzgeometrie

Anhang 3.1 Stand: 12/19 (pdf, 47 KB)
Kurzübersicht der Objektarten

Anhang 3.2 Stand: 12/19 (pdf, 1.9 MB)
Objektartenkatalog

Anhang 3.3 Stand: 12/19 (pdf, 352 KB)
Ergänzung zum Objektartenkatalog (OK) - Nähere Beschreibung der "Art der Bodennutzung" bei der 
Flächennutzungsplanung

Anhang 5.1 - 5.4 Stand: 12/19 (pdf, 135 KB)
Weitergabe von Daten - weitergehende objektartspezifische Einschränkungen

Anhang 6.1 Stand: 12/19 (pdf, 20 KB)
Ansprechpartner

Anhang 7.1 Stand: 12/19 (pdf, 29 KB)
Gebührenverordnung Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Anhang 7.2 Stand: 12/19 (pdf, 55 KB)
Auszug Gebührenverzeichnis

Änderungsdokumentation der einzelnen Jahre (ab 2005) (pdf, 93 KB)

Zip-Datei Stand: 05/18 (zip, 2,2 MB), enthält
- Planzeichen Gesamtübersicht (pdf, 3 MB)
- Schriftart Gesamt (ttf, 68 KB)
- Schriftart FNP (ttf, 128 KB)