Der selbständige Huf- und Klauenbeschlag mit Eisen darf in Deutschland nach § 3 Hufbeschlaggesetz nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden/-schmiedinnen ausgeübt werden.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist die zuständige Stelle in Baden-Württemberg für
Die Ausbildung besteht aus den folgenden Abschnitten:
Einführungslehrgang, Vorbereitungslehrgang und Hufbeschlagprüfung sind an einer staatlichen anerkannten Hufbeschlagschule zu absolvieren. Solche Schulen gibt es z.B. in Beltheim, Berlin, Dortmund, Gießen, Kamen, Kisdorf, Leipzig, Münster, Neuwied, Schwaiganger und Verden.
Personen, die in Baden-Württemberg wohnen, können hier anerkannt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Staatlich anerkannte Hufbeschlagschulen Hufbeschlaggesetz Hufbeschlagverordnung Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung Infodienst Landwirtschaft: Ausbildungsberuf: Hufbeschlagschmied/-in
Referat 31
Martina Schwedes76247 Karlsruhe 0721 926-3731 martina.schwedes@rpk.bwl.de
Erreichbarkeit:Mo - Do vormittags