Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste
Kontakt
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Annette Dobjanski
76247 Karlsruhe
0721 926-8892
0721 93340212
annette.dobjanski@rpk.bwl.de
Neuberufung der Prüfungsausschüsse von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sind im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft tätig.
Es kann zwischen folgenden Fachrichtungen gewählt werden:
- Archiv
- Bibliothek
- Information und Dokumentation
- Bildagentur
- medizinische Dokumentation
Fachangestellte für Medien und Informationsdienste arbeiten z.B. bei
- Medien- und Pressearchiven
- Rundfunk und Fernsehen
- Stadt- und Staatsarchiven
- öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken
- Firmenbibliotheken
- Informationsvermittlern
- Informations- und Dokumentationsstellen
- Bildagenturen
- Bildstellen
- Museen
- Krankenhäusern, anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Zu den Hauptaufgaben gehören Beschaffen, Erschließen, Vermitteln und Bereitstellen von Medien, Informationen und Daten sowie die Beratung und Betreuung von Kunden, Benutzern und Patienten.
Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsbildung ist nicht vorgeschrieben, ein (guter) Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
Sie kann bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.
Bewerbungen sind unmittelbar an die Gemeinden, Archive oder Bibliotheken zu richten.
Beachte: Das Regierungspräsidium ist zwar nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste bildet aber selbst in diesem Beruf nicht aus.
Anmeldung zur Zwischenprüfung (pdf, 455 KB)
Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (pdf, 270 KB)
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) (pdf, 9 KB)
Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können entweder in Kopie oder als PDF-Dokument an das im Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung genannte Funktionspostfach FaMi-Zulassung@rpk.bwl.de gesendet werden. Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.
Verordnung über die Berufsausbildung mit Ausbildungsrahmenplan und Änderungsverordnung (pdf, 275 KB)
Informationen zum Ausbildungsberuf (pdf, 241 KB)
Ausbildungsrahmenplan Baden-Württemberg für die Fachrichtung Bibliothek (pdf, 174 KB)
Ausbildungsrahmenplan Baden-Württemberg für die Fachrichtung Information und Dokumentation (pdf, 338 KB)
Ausbildungsplan für den Fachbereich Archiv (pdf, 441 KB)
Muster "Ausbildungsnachweis" (pdf, 34 KB)
Musterverträge / Ausbildungsbeginn
Abschlussprüfung / Umschulungsprüfung
Verkürzung / Verlängerung der Ausbildung
Verkürzung der Ausbildung
Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (pdf, 253 KB)
Richtlinien für die Abkürzung von Ausbildungs- und Umschulungszeiten (pdf, 18 KB)
Verlängerung der Ausbildung
Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (pdf, 235 KB)
Ausbilder / Eignung der Ausbildungs- und Umschulungsstätten
Der Ausbildungsnachweis
Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).
Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).
Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise (pdf, 13 KB)
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise (pdf, 12 KB)
Formblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 288 KB)
Deckblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 457 KB)
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) (pdf, 9 KB)
Abschlussprüfung Sommer 2024
Antrag auf Zulassung bis: 18.02.2024
Schriftliche Prüfung: 06. - 08.05.2024
Fachpraktische Prüfung: 04. und 05.07.2024
Zwischenprüfung 2025
Antrag auf Zulassung bis: 15.10.2024
Zwischenprüfung: 27.01.2025
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Abschlussprüfung Sommer 2022 | 13 KB | |
Abschlussprüfung Sommer 2023 | 13 KB | |
Abschlussprüfung Sommer 2024 | 13 KB | |
Zwischenprüfung 2021 | 11 KB | |
Zwischenprüfung 2023 | 11 KB | |
Zwischenprüfung 2024 | 11 KB |