Die Regierungspräsidien nehmen keinerlei Einfluss auf die Kaufverhandlungen. Diese bleiben ausschließlich den Interessenten und Eigentümern überlassen. Bei einem Verkauf des Objekts werden die Regierungspräsidien hierüber informiert. Für die Angaben des Verkäufers wird keine Gewähr übernommen.
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