Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren (SGB IX)

Dienstgebäude Ruppmannstraße 21 in Stuttgart-Vaihingen

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 91
Recht und Verwaltung

 

SGB IX - Formulare und Informationen

Anträge für Feststellungen der Schwerbehinderteneigenschaft und Nachteilsausgleiche (SGB IX)

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei dem für Sie zuständigen Landratsamt (Wohnsitz), da die Abteilung 9 – Landesversorgungsamt und Gesundheit Regierungspräsidium Stuttgart selbst keine Antragbearbeitung vornimmt.

Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen - Stand 01.08.2023 (pdf, 318 KB)