Heizkraftwerk - Rauch steigt aus Kamin

Industrieemissionen

Überwachung von Industrieanlagen nach der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen (Industrieemissions-Richtlinie/IED)

Die für die Überwachung relevanten Vorgaben der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU sind dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie den entsprechenden untergesetzlichen Regelungen zu entnehmen. Auf dieser Grundlage müssen die zuständigen Überwachungsbehörden - in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien - seit 2013 ihre Überwachungsaufgaben wahrnehmen.Unterliegen Anlagen der Industrieemissions-Richtlinie zusätzlich dem Bergrecht, so ist das Regierungspräsidium Freiburg die landesweit zuständige Behörde.

Zur regelmäßigen Überwachung von Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Anlagen) durch die Regierungspräsidien gehören insbesondere Vor-Ort-Besichtigungen, Überwachung der Emissionen und Überprüfung interner Berichte und Folgedokumente, Überprüfung der Eigenkontrolle, Prüfung der angewandten Techniken und der Eignung des Umweltmanagements. Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung erstellt das zuständige Regierungspräsidium einen Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen und mit Schlussfolgerungen zur Notwendigkeit weiterer Maßnahmen.

Der Überwachungsplan befindet sich auf der Internetseites des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM).