Weitere Angebote
Verlässliche Grundschule
Die Verlässliche Grundschule bietet eine Betreuung unmittelbar vor und nach dem vormittäglichen Unterricht an, die vom Schulträger oder einem freien Träger organisiert wird. Auf diese Weise können Kinder am Vormittag bis zu sechs Stunden (z. B. von 7 bis 13 Uhr) betreut werden. Die Betreuungszeit endet spätestens um 14 Uhr. Der Begriff "Verlässliche Grundschule" ist an die Stelle der "Kernzeitbetreuung" getreten.
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Flexible Nachmittagsbetreuung
Im Rahmen der Flexiblen Nachmittagsbetreuung können innerhalb des Gesamtbetreuungskonzepts einer Kommune Betreuungsangebote am Nachmittag im Umfang von maximal 15 Stunden je Woche und Gruppe an allgemein bildenden Schulen (Grundschulen, Sonderschulen und weiterführenden Schulen) angeboten werden. Kommunen und freie Träger der Jugendhilfe (Kirchen, Sportvereine, Elternvereine, Fördervereine von Schulen etc.) können diese den Schulen anbieten. Die flexible Nachmittagsbetreuung beginnt frühestens um 12 Uhr und endet spätestens um 17.30 Uhr.
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Schulhort
Der Hort an der Schule und der herkömmliche Hort sind Einrichtungen der Jugendhilfe, die schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nach dem Schulunterricht betreuen. Sie bieten von Montag bis Freitag nach dem Unterrichtsvormittag eine freiwillige Nachmittagsbetreuung von täglich mindestens fünf Stunden an und sind in der Regel auch in den Schulferien geöffnet. Der Hort kann schul- und schulartübergreifend geführt werden.
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Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 71
(Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen)
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 71
(Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen, Angelegenheiten der Lehrerbildungseinrichtungen, Disziplinarangelegenheiten)
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 74
(Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen)
Carlo Fleig
0761 208-6045
Carlo.Fleig@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 71
(Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen, Angelegenheiten der Lehrerbildungseinrichtungen, Disziplinarangelegenheiten)