Blühende Streuobstwiesen, von Wanderschäfern gepflegte Wacholderheiden, sattgrüne Buchenwälder und sogar rebbehangene Weinberge prägen die Schwäbische Alb und das Albvorland. Eine über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft, die weltweit einmalig ist und die es für zukünftige Generationen zu bewahren gilt. Aus diesem Grund hat die UNESCO im Jahre 2009 eine Fläche, fast so groß wie Berlin, zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb ausgewiesen.
Biosphärengebiete sind Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung. Kurz gesagt ist darunter das gleichberechtigte Miteinander von Mensch und Natur zu verstehen. In Biosphärengebieten finden gemeinsam mit den Bewohnern Ideen Erprobung, wie die Kulturlandschaft beispielhaft erhalten und die Menschen gleichzeitig ihr Auskommen haben können.
Weitere Informationen zum Biosphärengebiet Schwäbischen Alb finden Sie auf der Internetseite.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat in Abstimmung mit den Beteiligten für die Kernzonen eine Wegekonzeption erarbeitet. Die Ausweisung der in den Kernzonen zugelassenen Wegen erfolgte durch die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 07.06.2010, bekanntgemacht im Staatsanzeiger vom 11.06.2010.
Die Allgemeinverfügung, die Fortschreibung sowie die Karten mit den Wegen in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb finden Sie hier.
Die Regelung erstreckt sich nicht auf die Wege auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen. Die Freigabe von Wegen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen erfolgt abschließend durch gemeinsame Verfügung des Landratsamts Reutlingen und des Regierungspräsidiums Tübingen. Die aktuelle Fassung dieser Regelung finden Sie hier.
Unter Federführung des Regierungspräsidiums Tübingen wurde außerdem ein Leitbild zum Thema Jagd in den Kernzonen erarbeitet und durch die Allgemeinverfügung zur Ausübung der Jagd in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb vom 20.05.2010 (bekannt gemacht im Staatsanzeiger vom 28.05.2010) verbindlich gemacht.
Verordnung über das Biosphärengebiet Schwäbische Alb (pdf, 2 MB) Stand 31.01.2008
Übersichtskarte groß (DIN A0) - Karte 1 nach § 2 Abs. 3 der Verordnung (pdf, 4.2 MB) Stand 15.01.2008
Übersichtskarte klein (DIN A3) (pdf, 684 KB) Stand 31.01.2008
Achim NagelRegierungsdirektor 07381 932938-24 achim.nagel@rpt.bwl.de
Stellvertretung N. N.
Biosphärenallee 2 - 472525 Münsingen-Auingen biosphaerengebiet@rpt.bwl.de