Ausbildung und Approbation
zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP)
nach altem Recht
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW) ist beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet. Es ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg.
Informationen für die Aufnahme der Ausbildung PP / KJP nach altem Recht
Für Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und Inhalt der Ausbildung für Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach altem Recht, finden Sie hier Informationen.
Hier finden Sie die Liste der staatlichen Ausbildungsinstitute in Baden-Württemberg
Zulassung zur Prüfung
Informationen für die Zulassung zur staatlichen Approbationsprüfung für PP / KJP
Anmeldung für die staatliche Approbationsprüfung PP /KJP (bis 10.01. / 10.06.)
Approbation
Wir empfehlen den Antrag auf Erteilung der Approbation frühestens ab dem Datum der schriftlichen Prüfung zu stellen. Dies gilt ebenfalls für die Beantragung des Führungszeugnisses Belegart „OB“ und die Ausstellung des ärztlichen Attests. Eine frühere Beantragung garantiert keine bevorzugte Bearbeitung.
Auf der Approbationsurkunde werden keine akademischen Grade (z. B. Doktortitel, Bachelor, Master, Diplom) eingetragen, da akademische Grade kein Namensbestandteil sind.
Hier finden Sie die Antragsunterlagen. Die Ausstellung und Übersendung des Führungszeugnisses dauert in der Regel 2-4 Wochen. Die Approbation wird ausgestellt sobald alle notwendigen Unterlagen sowie die Prüfungsergebnisse schriftlich vorliegen. Wir bitten deshalb ausdrücklich darum von Sachstandfragen abzusehen
Hier finden Sie das Antragsformular für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer bereits erteilten Approbationsurkunde.
Wir weisen darauf hin, dass eine Zweitschrift nur bei Verlust oder Beschädigung ausgestellt wird. Eine entsprechende Begründung ist bei der Antragstellung mitzuteilen.
Informationen zur Approbation finden Sie hier:
Gesetze und Verordnungen
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) - alte Fassung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) - alte Fassung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) - alte Fassung
Kontakt
Ansprechpartnerin für
- Zulassung zur staatlichen Prüfung für Psychologische Psychotherapeut*innen / Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
- Erteilung der Approbation Psychologische Psychotherapeut*innen / Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
- Ausstellung von Zweitschriften für Zeugnisse und Approbationen (inländ.)
Julia Wanner
0711 904-39252
julia.wanner@rps.bwl.de
Ansprechpartnerin für
- Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildungsaufnahme mit inländischen und ausländischem Studienabschluss (Psychologische Psychotherapeut*innen / Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut*innen)
- Ausbildung / Ausbildungsstätten
- Anrechnung nach PsychThG
Karin Metz-Jülg
0711 904-39219
karin.metz-juelg@rps.bwl.de
Für Anfragen nutzen Sie bitte vorrangig Email.