Anerkennung von ausländischen Ausbildungen in landwirtschaftlichen Berufen
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen) ist ab 01.01.2025 bundesweit die zuständige zentrale Stelle zur Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer landwirtschaftlicher-, forstwirtschaftlicher, gartenbaulicher und hauswirtschaftlicher Berufe nach § 8 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG).
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