Frauenhand schreibt in ein Notizbuch, während auf dem Laptop im Internet gesurft wird

Anmeldung zur psychotherapeutischen Prüfung nach neuem Recht

Die Anmeldung zur psychotherapeutischen Prüfung im Frühjahr ist vom: 15. November bis 10. Dezember möglich.

Die Anmeldung zur psychotherapeutischen Prüfung im Herbst ist vom: 15. April bis 10. Mai möglich.

Formulare

Antrag (folgt demnächst) auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung

Bestätigung der berufsrechtlichen Voraussetzungen (pdf, 249 KB)) nach § 9 Abs. 4 PsychThG

Antrag auf Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses nach § 9 Abs. 5 PsychThG

Die Dokumente können digital mit den entsprechenden Tools des Adobe Readers ausgefüllt werden.

Hier finden Sie Informationen und die fachlichen Hinweise zur Antragstellung und Prüfung.

Das Antragsformular ist ohne Anlagen

1) per Email an: psychotherapie@rps.bwl.de 

und

2) postalisch innerhalb der Anmeldefrist mit den entsprechenden Unterlagen an

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

zu übersenden.

Mit Übersendung des Antrags auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung sind Sie zur Prüfung angemeldet.

Die Ladung zur psychotherapeutischen Prüfung erhalten Sie 7 Tage vor der anwen-dungsorientierten Parcoursprüfung

Prüfungszeiträume der anwendungsorientierten Parcoursprüfung:

2025:
Herbst: 09. und 10.09. sowie 17.,18.,19.09.2025

2026:
Frühjahr: 17.,18., 19.03.2026 sowie 26. und 27.03.2026
Herbst: 08. und 09.09.2026 sowie 15.,16.,17.09.2026

Ansprechpartnerin

Julia Wanner
psychotherapie@rps.bwl.de