Zwei Kolleginnen arbeiten am Schreibtisch am Laptop und an Unterlagen, wie z.B. einer Statistik

Beamtin / Beamter des mittleren Verwaltungsdienstes (Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt)

Berufsbild

Verwaltungswirtinnen bzw. Verwaltungswirte werden in der Bürosachbearbeitung in verschiedenen Aufgabenbereichen der Allgemeinen Verwaltung bei Gemeinden, Landkreisen, Regierungspräsidien und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts eingesetzt.

Basierend auf den verschiedensten Rechts- und Verwaltungsvorschriften bereiten sie Entscheidungen der Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter im gehobenen Dienst vor und erledigen wiederkehrende Aufgaben wie z. B. aus dem Organisationsbereich, dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und der Personalverwaltung weitgehend selbständig und eigenverantwortlich.

Aufgabenbereiche sind z. B.:​​

  • Bearbeitung von Anträgen
  • Erteilung von Auskünften / Beratung von Bürgerinnen und Bürgern
  • Ermittlung von Gebühren oder Abgaben
  • Erledigung von Zahlungsvorgängen
  • Vorbereitung von Verwaltungsentscheidungen
  • Erfassung und Verwaltung von Daten

Voraussetzungen (siehe § 9 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Verwaltungsdienst (APrOVw)):​

  • Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis.
    Dies sind u. a.
    • gesundheitliche Eignung
    • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
  • Realschulabschluss oder eine den Einstellungsvoraussetzungen des § 9 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b und c APrOVw genügende Vorbildung

Ausbildungsdauer und Ablauf

Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre und beginnt jeweils am 1. September.

Sie gliedert sich in

13 Monate praktische Ausbildung auf folgenden Gebieten:

  • Behördenorganisation (Geschäftsbetrieb, Registratur)
  • Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen sowie Finanz- und Abgabenrecht
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Sozial- und Jugendhilfe und
  • Öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Tarifrecht, Personalvertretungsrecht)


11 Monate theoretische Ausbildung, davon

  • Fünf Monate Berufsschule (Blockunterricht)
  • Sechs Monate Verwaltungsschule (Karlsruhe, Esslingen oder Hechingen)


Während des ersten Jahres besuchen Auszubildende die Fachklasse für öffentliche Verwaltung / Sekretäranwärter an einer kaufmännischen Berufsschule. Der Unterricht findet in mehreren Blöcken zwischen der praktischen Ausbildung statt.

Der Lehrgang an der Verwaltungsschule beginnt im Januar des zweiten Ausbildungsjahres. Nach ca. drei Monaten sind Klausurarbeiten aus vier Fachbereichen zu fertigen, nach ca. sechs Monaten ist die schriftliche Staatsprüfung in sechs Fachbereichen abzulegen. Das Bestehen der schriftlichen und praktisch-mündlichen Staatsprüfung im September berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Verwaltungswirtin“ bzw. „Verwaltungswirt“.

Ausbildungsstatus und -vergütung

Mit Beginn der Ausbildung wird die Auszubildende bzw. der Auszubildende zur Hauptsekretäranwärterin oder Hauptsekretäranwärter mit einem auf den Dienstherrn hinweisenden Zusatz ernannt. Als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst erhalten die Auszubildenden während der gesamten Ausbildung (auch während des Unterrichts an der Berufs- und Verwaltungsschule) monatliche Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz (derzeit 1.342,89 Euro – Stand: 2024).​

Bewerbung / Ausbildungsstätten

Bewerbungen sind unmittelbar an die Gemeinden, die Landkreise, die Regierungspräsidien und an sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts zu richten, die im mittleren Dienst ausbilden. Die Bewerbungsfristen können dabei ganz unterschiedlich sein und sind deshalb direkt zu erfragen.
Über eingehende Bewerbungen entscheiden die Ausbildungsstellen in eigener Zuständigkeit.

​​Das Regierungspräsidium Karlsruhe als zentrale Prüfungsbehörde

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist zentrale Prüfungsbehörde für Baden-Württemberg. Es organisiert und überwacht das Prüfungsverfahren, nicht jedoch den Ausbildungsgang.

Verwaltungsschulen

Die Verwaltungsschulen bieten im Rahmen der Ausbildung zum mittleren Dienst den Vorbereitungslehrgang auf die Staatsprüfung für die Anwärter bei Städten, Gemeinden und staatlichen Ausbildungsstätten an. Bewerbungen sind an die Ausbildungsstätten zu richten.


Verwaltungsschule beim Landratsamt Esslingen
Pulverwiesenstraße 11
73726 Esslingen am Neckar

Kontakt:
Frau Stöhr
0711 3902-43564
stoehr.julia@lra-es.de

Frau Lung
0711 3902-43135
lung.rebecca@lra-es.de


Verwaltungsschule Karlsruhe bei der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
Hoffstraße 1 b
76133 Karlsruhe

Kontakt:
Herr Böser
0721 98446-12
0721 843872
bernhard.boeser@verwaltungsschule-bw.de


Verwaltungsschule beim Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen

Schulstandort:
Verwaltungsschule Zollernalbkreis
Jakob-Beutter-Straße 15
72336 Balingen

Kontakt:
Frau Hartmann
07433 92-1169
elena.hartmann@zollernalbkreis.de

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 12

76247 Karlsruhe
poststelle@rpk.bwl.de