Lehrgang und Prüfung zum ordnungsgemäßem Schlachten von Geflügel Lehrgang und Prüfung (Theorie und Praxis) zur Erlangung der Sachkunde (Schlachten) gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 zum ordnungsgemäßem Schlachten von Geflügel
Termin: 8./9. Oktober 2024 - Lehrgang beendet!
Schulungsort:
Am Wetterbach 40, 76228 Karlsruhe (Stadtteil Grünwettersbach)
Kontakt
Regierungspräsidium Tübingen
Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz- und Verbraucherschutz
Konrad-Adenauer Straße 20
72072 Tübingen
07071 757-3516
stv-tsch@rpt.bwl.de
Im Lehrgang werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt.
1. Tag - Theorietag
Beginn um 08:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Anatomie, Allgemeines und Rechtsgrundlagen
Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
Ruhigstellung vor der Betäubung
ca. 12:30 - 13:15 Uhr
Mittagspause
ab 13:15 – ca. 15:00 Uhr
Betäubung und Betäubungskontrolle - dies beinhaltet die Betäubungsverfahren Kopfschlag, Bolzenschuss, Elektrobetäubung undWasserbad (Wasserbad nur Theorie).
Einhängen nach der Betäubung
Entbluten
Kriterien einer ordnungsgemäßen Betäubung (Betäubungskontrolle)
Wartung und Pflege von Betäubungsgeräten
Anschließend theoretische Prüfung (schriftlich & mündlich)
Die mündliche Prüfung wird im Anschluss an die schriftliche Prüfung in Kleingruppen abgenommen.
Bitte halten Sie sich den Abend hierfür bis ca. 19:00 frei!
2. Tag - Praxistag
Beginn ca. 08:00 – ca. 13:30 Uhr
Praktische Prüfung auf dem Pfeilerhof (Pfeilerweg 73, 76228 Karlsruhe)
Ende im Laufe des Vormittags
(Beginn je nach Schlachtzeit)
Wichtig:
Bitte eigene Arbeits-/Schutzkleidung und Gummistiefel mitbringen!
Maximale Teilnehmerzahl:
15 Personen
Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen, Kurssprache für Lehrgang und Prüfung (schriftlich und mündlich) ist Deutsch!
Bei Teilnehmern mit geringen Deutschkenntnissen bitten wir vorab um telefonische Rücksprache.
Achtung: Im Kurs kann die Praxis nicht geübt werden!
Das Betäuben und Töten lebender Tiere wird im Kurs nicht geübt. Am zweiten Prüfungstag erfolgt direkt die praktische Prüfung aller teilnehmenden Personen. Personen, die das Betäuben und Töten lebender Tiere nicht beherrschen, müssen vor dem Kurs also unter sachkundiger Anleitung üben (insbesondere Kopfschlag). Es wird nicht das Betäuben durch Wasserbad geprüft.
Durchführung und Prüfungsvorsitz:
Regierungspräsidium Tübingen, 3STV-Tierschutz, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen, 07071-757-3516, stv-tsch@rpt.bwl.de
Kosten pro Teilnehmer:
Komplett: 380 Euro ohne MwSt. - incl. Seminargetränke des 1. Tages
Bitte beachten Sie folgendes:
Die Übernachtung ist durch den Teilnehmer selbst zu organisieren.
Im Preis sind die Seminargetränke ohne Mittagessen des 1. Tages enthalten.
Der Anspruch auf Zahlung der Schulungs-/Prüfungsgebühr entsteht mit Ihrer rechtsverbindlichen Anmeldung und wird mit dieser zur Zahlung fällig. Es wird eine gesonderte Zahlungsaufforderung versandt. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis zu 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach sind die Teilnahmekosten vollumfänglich fällig. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Regierungspräsidium Tübingen. Für jede Mahnung werden 3 Euro als Mahngebühr erhoben, die Verzugszinsen berechnen sich nach § 286 ff BGB.
Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungs-/Prüfungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 i.V.m. Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungs-/Prüfungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde.