Man blickt auf das Hinterteil eines Schweines und sieht den Ringelschwanz

Auffrischungs-Theorieschulung der Sachkunde (Schlachten) gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 von Rindern, Schweinen, Ziegen und Schafen

Termin

Mittwoch, 7. Februar 2024 - Lehrgang beendet!

in der Aula R122 der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet), Rosenbergstraße 17, 70176 Stuttgart

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen

Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz- und Verbraucherschutz

Konrad-Adenauer Straße 20
72072 Tübingen
07071 757-3516
stv-tsch@rpt.bwl.de


Voraussetzungen für die Teilnahme

Sie haben bereits erfolgreich einen Sachkundelehrgang gem. Art. 7 der VO (EG) 1099/2009 um die notwendigen Kenntnisse für eine oder mehrere Tierarten der Kategorie Rind, Schwein, Schaf und Ziege mit den jeweils für die Tierart zulässigen Betäubungsverfahren


Ablauf

Beginn um 09:00 Uhr

Eröffnung und Begrüßung
Grundkenntnisse des Verhaltens der Tiere
Tierschutzrechtliche Vorschriften
Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung
Grundkenntnisse der Wirkungsweise der Betäubungsverfahren Elektrobetäubung/Bolzenschuss, ggf. CO2, Gerätekunde und Wartung

ca. 12:00 - 13:00 Uhr

Mittagspause

13:00 - 15:00 Uhr

Korrektes Ruhigstellen, Betäuben und Schlachten
Kriterien einer ordnungsgemäßen Betäubung (Betäubungskontrolle)


Maximale Anzahl Teilnehmende

Ca. 35 Personen

- abhängig vom jeweiligen Hygienekonzept im Veranstaltungsort, Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen.


Bitte beachten Sie folgendes

  • Die Veranstaltung findet in Präsenz statt.
  • Wir bitten Sie mit der Anmeldung Ihren Sachkundenachweis einzureichen.
  • Sie erhalten anschließend eine Teilnahmebescheinigung.
  • Bei Teilnehmern mit sehr geringen Deutschkenntnissen bitten wir vorab um telefonische Rücksprache.
  • Die Veranstaltung ist kostenfrei.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.