Lehrgang und Prüfung (Theorie und Praxis) zur Erlangung der Sachkunde (Schlachten) gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 von Rindern, Schweinen, Ziegen und Schafen
(Schafe/Ziegen und auch CO2-Betäubung beim Schwein: nur Theorie)
Termin: 07./08.11.2022 - Lehrgang beendet
Der Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf und Ziege für die jeweils zulässigen Betäubungsverfahren (Bolzenschuss, elektrischer Strom, CO2). Im Anschluss an den Lehrgang wird die Prüfung abgehalten (für Schaf/Ziege Bolzenschuss und Elektrobetäubung sowie Schwein CO2-Betäubung wird keine praktische Prüfung abgenommen).
Kontakt:
Regierungspräsidium Tübingen
Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz- und Verbraucherschutz
Konrad-Adenauer Straße 20
72072 Tübingen
07071 757-3516
stv-tsch@rpt.bwl.de
Schulungsort:
Göppingen
(in den Räumen des „Andechser“, Schillerplatz 6, 73033 Göppingen im 2. OG) und bei StaufenFleisch Göppinger - MetzgerSchlachthof GmbH, Metzgerstr. 40, 73033 Göppingen
Lehrgangsablauf:
Montag, 07.11.2022 - 1. Tag
Regierungspräsidium Tübingen, Stabsstelle für Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV)
Beginn um 08:00 Uhr - Eröffnung und Begrüßung
- Grundkenntnisse der Anatomie (Körperbau) und Körperfunktionen
- Grundkenntnisse des Verhaltens der Tiere
- Tierschutzrechtliche Vorschriften
- Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung
- Grundkenntnisse der Wirkungsweise der Betäubungsverfahren Elektrobetäubung / Bolzenschuss / ggf. CO2, Gerätekunde und Wartung
ca. 12.30 - 13.30 - Pause
- Korrektes Ruhigstellen, Betäuben und Schlachten
- Kriterien einer ordnungsgemäßen Betäubung und Schlachtung
anschließend theoretische Prüfung (schriftlich & mündlich)
Dienstag, 08.11.2022 - 2. Tag
Staufenfleisch, Regierungspräsidium Tübingen
ab ca. 6:00 Uhr
Praktische Prüfung im Göppinger Schlachthof (Beginn je nach Schlachtzeit)
Wichtig:
Bitte eigene Schutzkleidung (Kopfbedeckung, Stiefel, Kittel, Schürze) mitbringen!
Maximale Teilnehmerzahl:
15 Personen
Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen, Kurssprache und Prüfung in Deutsch!
Bei Teilnehmern mit geringen Deutschkenntnissen bitten wir vorab um telefonische Rücksprache.
Achtung:
Im Kurs kann die Praxis nicht geübt werden. Personen ohne Routine im Betäuben (Rinder: in einer Falle) und Entbluten (Rinder und Schweine im Hängen/Liegen – je nach den örtlichen Begebenheiten im Schlachthof) sollten nach Studium der Vorbereitungsunterlagen im Heimatbetrieb unter fachkundiger Aufsicht üben (Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hauser, 07071 757-3516).
Durchführung und Prüfungsvorsitz:
Regierungspräsidium Tübingen, Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV), Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen, 07071 757-3516, stv-tsch@rpt.bwl.de
Kosten pro Teilnehmer:
Komplett:
400,00 Euro ohne Mwst.
Theorie (nur Tag 1):
250,00 Euro ohne Mwst.
Achtung:
Kursverpflegung (Mittag- und Abendessen) und Übernachtung ist durch den Teilnehmer selbst zu organisieren. Im Preis sind die Seminargetränke und ein Snack enthalten.
Der Anspruch auf Zahlung der Schulungsgebühr entsteht mit der rechtsverbindlichen Anmeldung und wird mit dieser zur Zahlung fällig. Es wird eine gesonderte Zahlungsaufforderung versandt – der Rechnungsbetrag muss fristgerecht eingegangen sein. Ein Rücktritt ist nur bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach sind die Teilnahmekosten fällig. Für jede Mahnung werden Mahngebühr i.H.v. 3 Euro erhoben.