Zwei Hühner - ein hellbraunes Huhn in der linken Ecke und ein dunkelbraunes Huhn in der rechten Ecke - mit rotem Text beendet

Lehrgang und Prüfung (Theorie und Praxis) zur Erlangung der Sachkunde (Schlachten) gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009, zum ordnungsgemäßem Schlachten von Geflügel

Termin: 16./17. Oktober 2023 - Lehrgang beendet!

 

Schulungsort: Gengenbach

Stadthotel Pfeffermühle - Gengenbach, Oberdorfstr. 24, 77723 Gengenbach

Geflügelhof Daniel Harter, Kinzigstr. 1 A, 77723 Gengenbach

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen

Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz- und Verbraucherschutz

Konrad-Adenauer Straße 20
72072 Tübingen
07071 757-3516
stv-tsch@rpt.bwl.de


1. Schulungstag im Stadthotel Pfeffermühle - Gengenbach, Oberdorfstr. 24, 77723 Gengenbach

Eröffnung und Begrüßung

Anatomie, Allgemeines und Rechtsgrundlagen Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung Ruhigstellung vor der Betäubung

ca. 12:30 - 13:15 Uhr

Mittagspause

ab 13:15 – ca. 15:00 Uhr

Betäubung und Betäubungskontrolle - dies beinhaltet die Betäubungsverfahren Kopfschlag, Bolzenschuss, Elektrobetäubung und Wasserbad (Wasserbad nur Theorie).
Einhängen nach der Betäubung
Entbluten
Kriterien einer ordnungsgemäßen Betäubung (Betäubungskontrolle)
Wartung und Pflege von Betäubungsgeräten

Anschließend theoretische Prüfung (schriftlich & mündlich)

Die mündliche Prüfung wird im Anschluss an die schriftliche Prüfung in Kleingruppen abgenommen.
Bitte halten Sie sich den Abend hierfür bis ca. 19:00 frei!


2. Schulungstag auf dem Geflügelhof Daniel Harter in Gengenbach

Beginn ca. 8:00 – ca. 14:00 Uhr

Praktische Prüfung auf dem Geflügelhof Daniel Harter (Kinzigstr. 1 A, 77723 Gengenbach)

Wichtig:

Bitte eigene Arbeits-/Schutzkleidung, saubere Gummistiefel und entsprechende Handschuhe mitbringen!


Maximale Teilnehmerzahl:

15 Personen

Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen, Kurssprache für Lehrgang und Prüfung ist Deutsch!
Bei Teilnehmern mit geringen Deutschkenntnissen bitten wir vorab um telefonische Rücksprache.

Achtung: Im Kurs kann die Praxis nicht geübt werden!

Das Betäuben und Töten lebender Tiere wird im Kurs nicht geübt. Am zweiten Prüfungstag erfolgt direkt die praktische Prüfung aller teilnehmenden Personen. Dies bedeutet, dass Personen, die das Betäuben und Töten lebender Tiere nicht beherrschen, zwingend vor dem Kurs unter sachkundiger Anleitung üben müssen (insbesondere den Kopfschlag). Das Betäuben durch Wasserbad wird nicht geprüft.


Durchführung und Prüfungsvorsitz:

Regierungspräsidium Tübingen, 3STV-Tierschutz, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen, 07071 757-3516stv-tsch@rpt.bwl.de


Kosten pro Teilnehmer:

Komplett:

380,00 Euro ohne MwSt.- incl. Seminargetränke und einem Snack.

Bitte beachten Sie folgendes: Die Übernachtung ist durch den Teilnehmer selbst zu organisieren.

Hinweis:

Der Anspruch auf Zahlung der Schulungs-/Prüfungsgebühr entsteht mit der rechtsverbindlichen Anmeldung und wird mit dieser zur Zahlung fällig. Es wird eine gesonderte Zahlungsaufforderung versandt. Ein Rücktritt ist nur bis zu 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach sind die Teilnahmekosten vollumfänglich fällig. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Regierungspräsidium Tübingen. Für jede Mahnung werden 3 Euro als Mahngebühr erhoben, die Verzugszinsen berechnen sich nach § 286 ff BGB.


Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungs-/Prüfungs-bescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 i.V.m. Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungs-/Prüfungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde.