Lehrgang und Prüfung (Theorie und Praxis) zur Erlangung der Sachkunde (Schlachten) gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 Zum ordnungsgemäßem Schlachten von Geflügel
Termine:
Theorietag: 13.05.2025
In den Tagungsräumen der Sportschule Schöneck, Sepp-Herberger-Weg 2, 76227 Karlsruhe
Praxistag: 14.05.2025
Pfeilerhof, Pfeilerweg 73, 76228 Karlsruhe
Kontakt
Regierungspräsidium Tübingen
Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz- und Verbraucherschutz
Konrad-Adenauer Straße 20
72072 Tübingen
07071 757-3516
stv-tsch@rpt.bwl.de
1. Tag - 13.05.2025
Theorietag in den Tagungsräumen der Sportschule Schöneck, Sepp-Herberger-Weg 2, 76227 Karlsruhe
Beginn um 08:00 Uhr
- Eröffnung und Begrüßung
- Anatomie, Allgemeines und Rechtsgrundlagen
- Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
- Ruhigstellung vor der Betäubung
ca. 12:30 - 13:15 Uhr
Mittagspause
ab 13:15 – ca. 15:00 Uhr
- Betäubung und Betäubungskontrolle - dies beinhaltet die Betäubungsverfahren Kopfschlag, Bolzenschuss, Elektrobetäubung und Wasserbad (Wasserbad nur Theorie).
- Einhängen nach der Betäubung
- Entbluten
- Kriterien einer ordnungsgemäßen Betäubung (Betäubungskontrolle)
- Wartung und Pflege von Betäubungsgeräten
Anschließend theoretische Prüfung (schriftlich & mündlich)
Die mündliche Prüfung wird im Anschluss an die schriftliche Prüfung in Kleingruppen abgenommen.
Bitte halten Sie sich den Abend hierfür bis ca. 19:00 frei!
2. Tag - 14.05.2025
Praxistag
Beginn ca. 08:00 – ca. 13:30 Uhr
Praktische Prüfung auf dem Pfeilerhof (Pfeilerweg 73, 76228 Karlsruhe)
(Beginn je nach Schlachtzeit)
Ende im Laufe des Vormittags
Wichtig: Bitte eigene Arbeits-/Schutzkleidung und Gummistiefel mitbringen!
Maximale Teilnehmerzahl:
15 Personen
Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen, Kurssprache für Lehrgang und Prüfung (schriftlich und mündlich) ist Deutsch!
Bei Teilnehmern mit geringen Deutschkenntnissen bitten wir vorab um telefonische Rücksprache.
Achtung:
Im Kurs kann die Praxis nicht geübt werden!
Das Betäuben und Töten lebender Tiere wird im Kurs nicht geübt. Am zweiten Prüfungstag erfolgt direkt die praktische Prüfung aller teilnehmenden Personen. Personen, die das Betäuben und Töten lebender Tiere nicht beherrschen, müssen vor dem Kurs also unter sachkundiger Anleitung üben (insbesondere Kopfschlag). Es wird nicht das Betäuben durch Wasserbad geprüft.
Durchführung und Prüfungsvorsitz:
Regierungspräsidium Tübingen, 3STV-Tierschutz, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen, 07071 757-3516, stv-tsch@rpt.bwl.de
Kosten pro Teilnehmer:
Komplett: 400,00 Euro ohne MwSt.
Bitte beachten Sie folgendes: Die Übernachtung ist durch den Teilnehmer selbst zu organisieren.
Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungs-/Prüfungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungs-/Prüfungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde.