Lehrgang und Prüfung (Theorie und Praxis) zur Erlangung der Sachkunde (Schlachten) gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 von Rindern, Schweinen, Ziegen und Schafen
(Schafe/Ziegen und CO2-Betäubung b. Schwein: nur Theorie)
Termin: 24./25.11.2022 - Lehrgang beendet
Der Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf und Ziege mit den jeweils für die Tierart zulässigen Betäubungsverfahren (Bolzenschuss, elektrischer Strom, CO2). Im Anschluss an den Lehrgang wird die Prüfung abgehalten
(Theorie und Praxis – bitte beachten Sie, dass für die praktische Prüfung mit dem Bolzenschuss und der elektrischen Betäubung bei Schaf/Ziege die Prüfungstiere extra abgerechnet und von dem jeweiligen Prüfling mitgenommen werden müssen. Für die CO2-Betäubung beim Schwein wird keine praktische Prüfung abgenommen).
Kontakt
Regierungspräsidium Tübingen
Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz- und Verbraucherschutz
Konrad-Adenauer Straße 20
72072 Tübingen
07071 757-3516
stv-tsch@rpt.bwl.de
Schulungsort:
Überlingen
Theorietag findet im Parkhotel St. Leonhard statt und der Praxistag bei der Schlachthof-Initiative Überlingen GmbH, Reutehöfe 11, 88662 Überlingen.
Lehrgangsablauf:
Donnerstag, 24.11.2022 - 1. Tag
07:00 - 07:30 Uhr
Besichtigung der Schlachthofinitiative Überlingen (Reutehöfe 11a, 88662 Überlingen)
08.00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung (die genaue Anschrift wird noch bekanntgegeben)
08:15 - 10:45 Uhr
Grundkenntnisse der Anatomie (Körperbau) und Körperfunktionen Grundkenntnisse des Verhaltens der Tiere, Tierschutzrechtliche Vorschriften Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung
10:45 - 12:30 Uhr
Grundkenntnisse der Wirkungsweise der Betäubungsverfahren Elektrobetäubung / Bolzenschuss / ggf. CO2, Gerätekunde und Wartung
12:30 - 13:30 Uhr - Pause
13:30 - 15:00 Uhr
Korrektes Ruhigstellen, Betäuben und Schlachten Kriterien einer ordnungsgemäßen Betäubung und Schlachtung
15.00 - 18.00 Uhr
Theoretische Prüfung schriftlich & mündlich (RP Tübingen)
Freitag, 25.11.2022 - 2. Tag
ab ca. 6:00 Uhr
Praktische Prüfung bei der Schlachthofinitiative Überlingen GmbH, Reutehöfe 11a, 88662 Überlingen
(Beginn je nach Schlachtzeit)
Bitte eigene Schutzkleidung lt. gesetzl. Vorgaben- Kopfbedeckung, Stiefel, Kittel, Schürze - mitbringen!
Maximale Teilnehmerzahl:
15 Personen
Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen, Kurssprache und Prüfung in Deutsch!
Bei Teilnehmern mit geringen Deutschkenntnissen bitten wir vorab um telefonische Rücksprache.
Achtung:
Im Kurs kann die Praxis nicht geübt werden! Personen ohne Routine im Betäuben (Rinder: in einer Falle) und Entbluten (Rinder und Schweine im Hängen/Liegen – je nach den örtlichen Gegebenheiten im Schlachthof) sollten im Heimatbetrieb unter fachkundiger Aufsicht üben (bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Tübingen).
Durchführung und Prüfungsvorsitz:
Regierungspräsidium Tübingen, 3STV-Tierschutz, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen, 07071 757-3516, stv-tsch@rpt.bwl.de
Kosten pro Teilnehmer:
Komplett:
400,00 Euro ohne MwSt.
Theorie (nur Tag 1):
250,00 Euro ohne MwSt.
Bitte beachten Sie folgendes:
Kursverpflegung (Mittag- und Abendessen) und Übernachtung ist durch den Teilnehmer selbst zu organisieren. Im Preis sind die Seminargetränke enthalten.
Der Anspruch auf Zahlung der Schulungsgebühr entsteht mit der rechtsverbindlichen Anmeldung und wird mit dieser zur Zahlung fällig. Es wird eine gesonderte Zahlungsaufforderung versandt. Ein Rücktritt ist nur bis zu 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach sind die Teilnahmekosten vollumfänglich fällig. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Regierungspräsidium Tübingen. Für jede Mahnung werden 3 Euro als Mahngebühr erhoben.