Ein Fidschileguan sitzt gut getarnt in Blattwerk

Handel und Besitz geschützter Arten

 

Der Schutz bedrohter Arten ist von entscheidender Bedeutung, um die biologische Vielfalt zu bewahren und das Gleichgewicht in unseren Ökosystemen zu erhalten. Daher unterliegen bestimmte Tiere und Pflanzen strengen Schutzbestimmungen. Wenn Sie beabsichtigen, geschützte Arten zu halten, zu kaufen oder mit diesen zu handeln, ist es notwendig, diese Aktivitäten bei den Regierungspräsidien anzuzeigen und genehmigen zu lassen.

Auf unserer Website finden Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie die erforderlichen Anmeldungen vornehmen können. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern trägt auch dazu bei, den illegalen Handel und die unkontrollierte Verbreitung geschützter Arten zu verhindern.  

Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Artenvielfalt für künftige Generationen zu sichern. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Kontakt

Referat 55

 

Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben A – L
Stefan Dorsch

Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben M – Z
Larissa Mende

artenschutz@rps.bwl.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstags :     14 – 16 Uhr
Donnerstags:  9:30 – 11:30 Uhr
0711 904-15555

Referat 55

 

Stadtkreise Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim
Sylvia Ortiz (Mo. - Do. vormittags)
0721 926-2622

Landkreise Karlsruhe, Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis
Andrea Müller
0721 926-2647

Landkreise Calw, Enzkreis, Freudenstadt und Rastatt
Martina Dennig
0721 926-7711

artenschutz@rpk.bwl.de

Referat 55

 

Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben A – M (außer Großhändler)
Annette Kislat
0761 208-4242
artenschutz@rpf.bwl.de

Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben N – Z und Großhändler
Sabine Person
0761 208-4239
artenschutz@rpf.bwl.de

Referat 55

 

Landkreise Bodenseekreis, Sigmaringen, Tübingen, Zollernalbkreis
Thomas Heim
07071 757-5258
thomas.heim@rpt.bwl.de

Landkreise Alb-Donau-Kreis, Reutlingen, Stadt Ulm
Alexander Ruedel
07071 757-5260
alexander.ruedel@rpt.bwl.de

Landkreise Biberach, Ravensburg;
Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BNatschG für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung u. a.
Klaus Knoblich
07071 757-5279
klaus.knoblich@rpt.bwl.de

MelBA-online

Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was tun?

Was bislang mit viel Papier und Aufwand verbunden war, ist nun deutlich einfacher. Sie können ab sofort das Programm MelBA-online verwenden. Mit MelBA-online können Sie einfach und bequem über das Internet und ohne Installation Ihre Tiere an- oder abmelden. Auch EU-Bescheinigungen können Sie über MelBA-online vollständig digital beantragen und den Bearbeitungsstand einsehen.

Das Programm unterstützt Sie bei der Meldung und Antragstellung. Dadurch können Rückfragen vermieden werden und die Bearbeitung Ihres Anliegens ist besser möglich. Sie können außerdem jederzeit den von Ihnen gemeldeten Bestand einsehen und ggf. Veränderungen mitteilen. In MelBA-online können Sie z. B. die Aktualisierungen der Fotodokumentationen Ihrer Schildkröten direkt online hochladen oder Kennzeichenwechsel für Vögel beantragen.

Um MelBA-online nutzen zu können, benötigen Sie ein Nutzerkonto.
Hier können Sie sich registrieren / anmelden:

MelBA-online

Informationstermine für Bürgerinnen und Bürger finden an diesen Terminen statt:

  • Mittwoch 21. Februar 2024, von 18:00 bis 20:00 Uhr im Livestream (Anmeldeschluss 18. Februar 2024)
  • Dienstag, 9. April 2024, von 18:00 bis 20:00 Uhr im Livestream) (Anmeldeschluss 7. April 2024)

Anmeldung zum Infotermin 

Gesetzliche Regelungen

Für viele wild lebende Arten sind Naturentnahmen sowie der Handel eine entscheidende Gefährdungsursache. Dieser Gefährdung kann nur durch internationale Zusammenarbeit entgegengewirkt werden. Das deutsche Artenschutzrecht hat daher viele Wurzeln in internationalen Verträgen und Regelungen der EU.

Hier sind vorrangig das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und die Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (EG-Artenschutzverordnung) zu nennen.

Ergänzend gibt es Regelungen auf Bundesebene, z. B. die §§ 44ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).


Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (Wisia)
Zusammenstellung von Einzelentscheidungen zur Einfuhr geschützter Tierarten (ZEET) des Bundesamtes für Naturschutz - mit weiteren Links zum Thema (pdf, 1 MB)

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