Informationen für Züchter und Halter

Gesetzliche Grundlagen

Für viele wild lebende Arten sind Naturentnahmen sowie der Handel eine entscheidende Gefährdungsursache. Dieser Gefährdung kann nur durch internationale Zusammenarbeit entgegengewirkt werden. Das deutsche Artenschutzrecht hat daher viele Wurzeln in internationalen Verträgen und Regelungen der EU.

Hier sind vorrangig das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und die Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (EG-Artenschutzverordnung) zu nennen. Ergänzend gibt es Regelungen auf Bundesebene, z. B. die §§ 44ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).

Ansprechpartner und Antragsformulare für Halter und Züchter

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 55

Stefan Dorsch
(Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben A – L)
0711 904-15505

Larissa Mende
(Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben M – Z)
0711 904-15506

artenschutz@rps.bwl.de

Kontakt

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 55
Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben A – M (außer Großhändler)
Annette Kislat
0761 208-4242
artenschutz@rpf.bwl.de

Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben N – Z und Großhändler
Sabine Person
0761 208-4239
artenschutz@rpf.bwl.de