Feststellen einer Behinderung

Regierungspräsidium Stuttgart
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 101
Recht und Verwaltung
Anträge nach dem Sozialgesetzbuch
Die Anträge werden beim zuständigen Landratsamt gestellt.
Bitte senden Sie keine Anträge an die Abteilung 10 - Landesversorgungsamt des Regierungspräsidiums Stuttgart!
Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen - Stand 01.01.2021 (pdf, 213 KB)
Informationen und Formulare
Die Dokumente sind barrierefrei.
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Erstantrag nach § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) | 315 KB | |
Änderungsantrag nach § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch, Schwerbehindertenrecht | 342 KB | |
Hinweise zum Datenschutz | 236 KB | |
Ausfüllhilfe und Merkblatt zum Erstantrag nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch SGB IX | 251 KB |