Schild Hochwasser vor Gewässer

Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne)

Hochwasserrisikomanagementpläne wurden europaweit erstmalig bis zum 22. Dezember 2015 erstellt. Seitdem sind die Pläne alle sechs Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. 

Die Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgt innerhalb großer Flussgebiete. Das Land Baden-Württemberg hat Anteile an den beiden Flussgebieten Rhein und Donau. Bei der Erstaufstellung wurden 2015 jeweils einzelne Pläne in den beteiligten Bundesländern erstellt, die Ergebnisse wurden untereinander koordiniert. Für die Überprüfung und Aktualisierung dieser Pläne haben die Flussgebietsgemeinschaften vereinbart, pro Flussgebiet einen gemeinsamen und bundeslandübergreifenden Plan zu erstellen. Die Bundesländer erarbeiten jeweils Beiträge für die Hochwasserrisikomanagementpläne in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Die Flussgebiete Rhein und Donau sind, analog zur Erstellung der Bewirtschaftungspläne zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in Bearbeitungsgebiete  aufgeteilt. In Baden-Württemberg gibt es die fünf Bearbeitungsgebiete Alpenrhein-Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main im Rhein-Einzugsgebiet sowie das Bearbeitungsgebiet Donau.

    Kontakt

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Referat 53.2


    Regierungspräsidium Karlsruhe

    Referat 52


    Regierungspräsidium Freiburg

    Referat 52


    Regierungspräsidium Tübingen

    Referat 53.2

    Bearbeitungsgebiete des Hochwasserrisikomanagements

    Die Flussgebiete Rhein und Donau sind, analog zur Erstellung der Bewirtschaftungspläne zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in Bearbeitungsgebiete aufgeteilt. In Baden-Württemberg gibt es die fünf Bearbeitungsgebiete Alpenrhein-Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main im Rhein-Einzugsgebiet sowie das Bearbeitungsgebiet Donau.

    Informationen zum Hochwasser und Starkregen in Ihrer Region finden Sie in der jeweiligen Broschüre "Hochwasserrisiken gemeinsam begegnen“ für Ihr Bearbeitungsgebiet. Anhand der regionalen Beispiele sehen Sie wie eine erfolgreiche Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements vor Ort aussehen kann und in welchen Handlungsfeldern die Hochwasserrisiken auch zukünftig weiter mitgedacht werden müssen. Die Broschüren stehen auf dem Hochwasserportal des Landes zum download bereit:

    Für die Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne sind in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien in ihrer Funktion als Flussgebietsbehörden zuständig

    • das Regierungspräsidium Stuttgart für die Bearbeitungsgebiete Neckar und Main,
    • das Regierungspräsidium Karlsruhe für das Bearbeitungsgebiet Oberrhein,
    • das Regierungspräsidium Freiburg für das Bearbeitungsgebiet Hochrhein,
    • das Regierungspräsidium Tübingen für die Bearbeitungsgebiete Alpenrhein-Bodensee und Donau.

    Strategische Umweltprüfung zu den Hochwasserrisikomanagementplänen

    Für die Aufstellung und Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne ist eine Strategische Umweltprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) verpflichtend. Die inhaltliche Bearbeitung der Strategischen Umweltprüfung wird für die Flussgebiete Rhein und Donau länderübergreifend durchgeführt. Damit werden mögliche Umweltauswirkungen, die sich aus der Durchführung des Plans ergeben können, bereits frühzeitig bei der Ausarbeitung des Plans systematisch berücksichtigt. Das zentrale Element der Strategischen Umweltprüfung ist der Umweltbericht. In diesem werden u. a. die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Hochwasserrisikomanagementpläne auf die im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung genannten Schutzgüter entsprechend den Vorgaben des UVPG ermittelt, beschrieben und bewertet.

     

    Veröffentlichung der Hochwasserrisikomanagementpläne und der Umweltberichte