Schrägluftbild Elisabethenwört, Ansicht von Südosten

Elisabethenwört

Zahlen & Fakten

Lage:
Insel Elisabethenwört im nördlichen Landkreis Karlsruhe und Landkreis Germersheim, Rhein-km 380,8 bis 383,4
Gemeinde Dettenheim, Stadt Philippsburg und Stadt Germersheim
Fläche: ca. 400 ha
Volumen: ca. 12 Mio. m³

Aktueller Stand

Im Planfeststellungsverfahren

Pressemitteilung vom 22.02.2024

Termine

Derzeit keine aktuellen Termine.

Kontakt

Fachinformationen
Manuel Ulrich, Projektleitung
0721 926-7610

Maria Kaiser, stellvertretende Projektleitung
0721 926-7694

rhr.elisabethenwoert@rpk.bwl.de

Das Projekt

Elisabethenwört ist einer von 13 Rückhalteräumen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) in Baden-Württemberg. Die Rückhalteräume dienen der Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein.

Alle 13 Rückhalteräume des IRP (Rahmenkonzept I) sind erforderlich, um den vor dem Ausbau des Oberrheins unterhalb der Staustufe Iffezheim vorhandenen, rund 200-jährlichen Hochwasserschutz wieder herzustellen​.

Aktueller Sachstand

Bei der Variantenuntersuchung des Rückhalteraums Elisabethenwört wurden die Varianten Dammrückverlegung und gesteuerter Polder mit ökologischen Flutungen jeweils als kleine, mittlere und große Lösung untersucht. Zudem wurden verschiedene Untervarianten betrachtet.

Die Variantenuntersuchung wurde Anfang 2018 abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in der Dokumentation zur Variantenuntersuchung zusammengefasst.

Alle Varianten erreichen die international vereinbarten Ziele des Hochwasserschutzes. Aufgrund des geringen Flächenbedarfs und der geringeren Eingriffe wird daher eine kleine Variante bevorzugt. Die mittleren und großen Varianten werden daher nicht weiterverfolgt.

Damit bleibt der Rußheimer Altrhein in seiner jetzigen schützenswerten Form mit seinem wertvollen Stillgewässercharakter erhalten.

Die kleinen Varianten wurden anschließend anhand der festgelegten Kriterien geprüft. Im Rahmen einer Abwägungsentscheidung wurde die Variante "Kleine Dammrückverlegung" als Antragsvariante ausgewählt. Diese ist in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit dieser Antragsvariante werden die angestrebten Ziele des Hochwasserschutzes erreicht und zugleich unter Berücksichtigung der Kosten die naturnähere Auenentwicklung ermöglicht. 

Im Februar 2024 wurde die Planung bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht.

Informieren Sie sich!

Symbolbild Beteiligungsscoping

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Planungen zum Rückhalteraum wurden von Beginn an von der Öffentlichkeit begleitet. Es bestand Gelegenheit sich zu informieren, das Vorhaben zu verstehen und durch das Einbringen von Vorschlägen mitzuwirken. Die abschließenden Entscheidungen bleiben jedoch beim Vorhabenträger, der für die Umsetzung des Projektes verantwortlich ist.

Planung

Im Jahr 2014 wurden die Planungen zum Rückhalteraum wieder aufgenommen. Nach einer umfangreichen Variantenuntersuchung wurde 2018 eine Antragsvariante ausgewählt. 

Interaktive Visualisierung der zukünftigen Überflutung auf Elisabethenwört

Übersichtskarte "Kleine Dammrück​verlegung"

Newsletter

Zum Projekt wird ein Newsletter herausgegeben. Im Newsletter vom Februar 2023 werden zentrale Fragen zum Vorhaben beantwortet und das Grundwassermessnetz erklärt. Außerdem gibt es Informationen zum Info-Markt am 27.2.23 und das anschließende Planfeststellungsverfahren.

BeschreibungDateitypGröße
Newsletter Februar 2023 pdf 7 MB
Newsletter Oktober 2021 pdf 2 MB
Newsletter Februar 2019 pdf 578 KB
Newsletter Mai 2018 pdf 729 KB
Newsletter August 2017 pdf 740 KB
Newsletter November 2016 pdf 4 MB

Fragen und Antworten zum Rückhalteraum Elisabethenwört

Im Zuge der Planung des Rückhalteraums Elisabethenwört wurden unterschiedliche Varianten betrachtet. Insbesondere wird in der Bauweise und im Betrieb zwischen der Umsetzung als Dammrückverlegung oder als gesteuerter Rückhalteraum (Polder) unterschieden.

Bei der Dammrückverlegung wird ein rückwärtiger Damm als zukünftige Hochwasserschutzlinie neu errichtet. Die Fläche rheinseits des Damms wird somit in Abhängigkeit des natürlichen Abflussgeschehens des Rheins ungesteuert periodisch überflutet. Dauer, Höhe und Fläche der Überflutungen hängen vom Wasserstand im Rhein ab. Der Zufluss in den Rückhalteraum beginnt in Teilbereichen bereits ab einer Überschreitung des Mittelwasserabflusses des Rheins. Das Hochwasser fließt im Süden über eine Flutmulde in die Insel. Es wird durch ein System aus Gräben und Schluten im Rückhalteraum verteilt. Im Norden fließt das Wasser über eine weitere Flutmulde wieder in den Rhein zurück. Damit sind eine optimale Durchströmung sowie der Abfluss des Wassers aus dem Rückhalteraum gewährleistet. Bei höherem Wasserstand erfolgt der Zu- und Abstrom auch über die abgetragenen Dammbereiche.

Im Gegensatz zu einer Dammrückverlegung sind gesteuerte Rückhalteräume (Polder) Überflutungsflächen, die i.d.R. von allen Seiten mit Dämmen umgeben sind. Bei Hochwasser können sie über ein oder mehrere steuerbare Bauwerke gezielt geflutet werden, um den Wasserspiegel im Rhein abzusenken. Hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit ist zu berücksichtigen, dass bei den selten zum Hochwasserschutz eingesetzten gesteuerten Varianten (Polder) für den Rückhalteraum Elisabethenwört aufgrund naturschutzrechtlicher Vorgaben Ökologische Flutungen durchzuführen wären. Diese würden ungesteuert erfolgen, hierfür müssten Ein- und Auslassbauwerk geöffnet werden.

 

Die Variantenuntersuchung im Zuge der Vorplanung zeigte, dass bei „Dammrückverlegung“ und „Polder mit Ökologischen Flutungen“ ähnliche betriebsbedingte Wirkungen zu erwarten sind und damit auch die Auswirkungen in vielen Punkten vergleichbar sind.

Für den RHR Elisabethenwört wurde ein ausführlicher Variantenvergleich durchgeführt. Hierbei wurden drei Variantengrößen (klein, mittel, groß) und drei verschiedene Betriebsweisen (Dammrückverlegung, Polder und eine Kombination aus Dammrückverlegung und Polder) untersucht.

Auf der Grundlage der in der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gemeinsam erarbeiteten Kriterien hat das Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen einer Abwägung die Variantenentscheidung für die Antragsvariante „Kleine Dammrückverlegung“ getroffen, da diese aus Sicht des Landes die insgesamt beste Lösung darstellt. Wesentliche Gründe für die Auswahl der „Kleinen Dammrückverlegung“ sind wie folgt zusammengefasst:

  • Das vorgegebene Hochwasserschutzziel wird mit der „Kleinen Dammrückverlegung“ erreicht.
  • Die Dammrückverlegung entspricht den naturschutzrechtlichen Vorgaben und bietet ökologische Vorteile, die eine naturnähere Auenentwicklung und damit die Entwicklung von auenspezifischen Arten, Biotopen und Lebensraumtypen zulassen:
    • geringere Flächeninanspruchnahme durch Bauwerke (Dammbau ca. 4,4 km bei kleiner Dammrückverlegung, ca. 7,7 km bei kleinem Polder und ca. 6,8 km bei kleiner Kombi-Variante),
    • optimale Durchströmung durch breite Dammöffnungen,
    • maximale Ausschöpfung der Prozessdynamik (z. B. natürliche Verjüngungsprozesse durch Schaffung von Rohbodenstandorten beispielsweise in der Weichholzaue),
  • geringere Kosten bzgl. Gesamtinvestitionskosten sowie Aufwand für Betrieb und Unterhaltung.

Die Schutzgebietsverordnung für das NSG „Rußheimer Altrhein-Elisabethenwört“ legt den Schutzzweck wie folgt fest: „Schutzzweck ist die Erhaltung eines typischen Rheinauengebietes der Mäanderzone, insbesondere mit seinen Wasser-und Verlandungsbereichen, seinen Weich-und Hartholzauwäldern als Standorte seltener Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften sowie als Lebensraum seltener Tierarten aus wissenschaftlichen Gründen.“ Das Ziel ist damit der Erhalt bzw. die Wiederherstellung eines typischen Auengebiets am Rhein. Der prägende Faktor ist dabei der Wechsel zwischen Niedrig- und Hochwasser, Trockenfallen und Überflutung. Mit der geplanten Dammrückverlegung wird die auentypische, vom Rheinwasserstand abhängige Überflutungsdynamik wieder zugelassen.  Hiervon werden die Auwälder, Auenwiesen, Röhrichte und Verlandungsgesellschaften als Lebensraum seltener Pflanzen- und Tierarten profitieren. An Überflutungen nicht angepasste Arten werden zurückgehen.

Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen auf Elisabethenwört werden auf unterschiedliche Weise in Anspruch genommen bzw. beeinflusst. Dies kann vorübergehend während der Bauzeit, anlagebedingt für dauerhafte Bestandteile des Rückhalteraums (neuer rückwärtiger Damm, Dammabtragsbereiche und Flutmulden, System aus Schluten und Gräben), betriebsbedingt (Überflutung) und im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen nötig sein.

Durch die betriebsbedingten Flutungen wird auf Elisabethenwört künftig eine konventionelle, ackerbauliche Nutzung nicht mehr rentabel sein. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin möglich, wenn für die Aue geeignete Bewirtschaftungsformen gewählt werden. So können die meisten der heute bewirtschafteten Flächen auf Elisabethenwört als extensives Grünland weiter bewirtschaftet werden.

Durch die Flutungen kommt es auch im Wald zu Veränderungen. Es wird eine Entwicklung zugunsten auenähnlicher Tiere und Pflanzen geben. Laut Gutachten (Forstrisikoanalyse) wird sich der überwiegende Anteil der insgesamt rd. 170 ha Waldflächen zu Hartholzauwald entwickeln. Typische Arten der Hartholzaue sind je nach Überflutungsdauer Stieleiche, Pappeln, Robinie, Hainbuche, Linde, Schwarznuss und Bergahorn. Diese kommen auf Elisabethenwört bereits heute in großem Umfang vor und werden zukünftig im Rückhalteraum noch prägender für die Waldbestände. Zu Weichholzauwald werden sich Flächen in den tiefliegenden Bereichen entwickeln.

Auch zukünftig bleiben im Rückhalteraum die Waldfunktionen (Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion) erhalten.

Es sind Schutzmaßnahmen für die Grundwasserhaltung für die Ortschaft Rußheim und die Aussiedlerhöfe nördlich von Elisabethenwört vorgesehen, die von einer Erhöhung des Grundwasserstands bei einer Flutung des Rückhalteraums betroffen wären. Damit wird der Schutz vor zusätzlichen, schadbringenden Grundwasseranstiegen sichergestellt (Verschlechterungsverbot).

Hierfür werden Brunnen und Pumpen benötigt, die den Grundwasserspiegel halten. Diese werden zu größten Teilen unterirdisch auf öffentlichem Grund eingerichtet. An jedem Brunnen ist zudem ein oberirdischer Schaltschrank im öffentlichen Straßenraum vorgesehen, der auch als Vor-Ort-Steuerstelle dient.

Die Anordnung der Brunnen wurde so gewählt, dass sie die bestmögliche Wirkung erzielen, aber weit genug von Gebäuden entfernt sind, damit durch die Absenkung des Grundwasserspiegels keine Schäden an der Bebauung durch Setzungen entstehen können. Durch die Anzahl der Brunnen kann die Förderrate minimiert werden, was kleinräumig zu einer geringeren und einer insgesamt gleichmäßigeren Absenkung führt. Zudem werden Absenkungen nur innerhalb des bisherigen natürlichen Schwankungsbereichs des Grundwasserspiegels vorgenommen.

Für die detaillierte Planung und Dimensionierung der Anlagen für die Grundwasserhaltung wurden bereits Untergrunderkundungen an den vorgesehenen Brunnenstandorten durchgeführt. Hierbei wurden auch Pumpversuche durchgeführt, um die Durchlässigkeit der Grundwasser führenden Schichten genauer zu ermitteln.

Im Vorfeld der durchgeführten Erkundungen und Pumpversuche wurde eine Dokumentation (sog. Beweissicherung) des Ist-Zustandes durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an umliegenden Gebäuden durchgeführt. Dies erfolgte im Rahmen einer Ortsbegehung der Gebäude. Nach Beendigung der Arbeiten wurde durch eine erneute Begehung derselben Gebäude geprüft, ob es objektiv feststellbare oder reklamierte Veränderungen gab. Insgesamt zeigte sich, dass an den Gebäuden keine Hinweise auf mögliche Schäden festgestellt wurden, welche auf die durchgeführten Arbeiten zur Untergrunderkundung zurückzuführen wären.

Im Zuge der späteren Herstellung der geplanten Anlagen zur Grundwasserhaltung wird ebenfalls eine Beweissicherung für die hiervon betroffenen Bereiche in den Ortslagen durchgeführt.

Die Insel Elisabethenwört wird weiterhin ein attraktiver Erholungsraum am Rhein sein. Die Zugänglichkeit zum Rückhalteraum soll nicht nur in Niedrigwasserphasen, sondern auch bei mittleren und höheren Wasserständen im Rhein teilweise möglich sein. Dazu soll die Durchgängigkeit der Hauptwege über einen großen Teil des Jahres gewährleistet werden. m Hochwasserfall wird der Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt sein. Die Überflutungssituation im künftigen Rückhalteraum ist in einer interaktiven Karte dargestellt. Hieraus wird deutlich, in welchem Umfang und mit welcher Häufigkeit die Flächen im Rückhalteraum voraussichtlich geflutet werden.

Die Nutzbarkeit der Wege wird den weit überwiegenden Teil des Jahres möglich sein. Wo der Hauptweg Schluten kreuzt, sind Durchlässe geplant, sodass der Weg über die Schluten geführt wird. Die Hauptwegeverbindung über Elisabethenwört wird aufgrund ihrer Höhenlage erst bei Überschreitung der Abflussstufe 4, das entspricht einem Abfluss von 2.100 m³/s am Pegel Maxau, nicht mehr passierbar sein und somit an durchschnittlich ca. 340 Tagen im Jahr nutzbar sein (Mittelwert der langjährigen Pegelstatistik).

Zudem ist eine unabhängig von Flutungen dauerhaft nutzbare Radverbindung außerhalb des Rückhalteraums geplant. Durch diese Umleitung wird die Insel Elisabethenwört komplett ausgespart. Diese Strecke wird bereits während der Baumaßnahmen für den Rückhalteraum als Umleitungsstrecke dienen.

Die gesamte Rheinaue ist von Natur aus Brutgebiet von Stechmücken. Deshalb hat ein großer Teil der Rheinanliegergemeinden unabhängig vom IRP die „Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V.“ (KABS) mit der Stechmückenbekämpfung beauftragt. Zukünftig wird die KABS auf allen Flächen im Rückhalteraum Elisabethenwört aktiv werden.

Stechmücken der Aue benötigen für ihre Entwicklung stehendes Wasser. Bei der Planung des Rückhalteraumes wurde daher möglichst vermieden, dass weitere stehende Gewässerflächen entstehen. Dies wird durch ein Be- und Entwässerungssystem mit Schluten und Gräben sowie Durchstichen umgesetzt. Außerdem wird die Stechmückenbekämpfung durch die KABS verstärkt und ausgeweitet. Damit ist eine Verschärfung der Stechmückenplage durch den Betrieb des Rückhalteraums nicht zu erwarten.