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Schulartübergreifende FörderprogrammePrivatschulförderung

Was wird gefördert?

Als Ersatzschulen genehmigte Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachschulen, Freie Waldorfschulen (Einheitliche Volks- und Höhere Schulen), Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs erhalten auf Antrag Zuschüsse des Landes.

Zielsetzung:

Erhalt der vielfältigen und innovativen Bildungslandschaft in Baden-Württemberg

Wer kann einen Antrag stellen?

Als Ersatzschulen genehmigte Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachschulen, Freien Waldorfschulen (Einheitliche Volks- und Höhere Schulen), Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.

Kontakt

​Regierungspräsidium Stuttgart  

Referat 71

Helmut Fischer
0711 904-17120
E-Mail senden
 

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 71

Katrin Gutfleisch
0721 926-4527
E-Mail senden

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 71

Hermann Rickmers
0761 208-6086
E-Mail senden

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 71

Heiderose Seeger
07071 757-2163
E-Mail senden