Schulartübergreifende FörderprogrammePrivatschulförderung
Was wird gefördert?
Als Ersatzschulen genehmigte Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachschulen, Freie Waldorfschulen (Einheitliche Volks- und Höhere Schulen), Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs erhalten auf Antrag Zuschüsse des Landes.
Zielsetzung:
Erhalt der vielfältigen und innovativen Bildungslandschaft in Baden-Württemberg
Wer kann einen Antrag stellen?
Als Ersatzschulen genehmigte Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachschulen, Freien Waldorfschulen (Einheitliche Volks- und Höhere Schulen), Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.