Privatschulförderung
Was wird gefördert?
Als Ersatzschulen genehmigte Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachschulen, Freie Waldorfschulen (Einheitliche Volks- und Höhere Schulen), Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs erhalten auf Antrag Zuschüsse des Landes.
Zielsetzung:
Erhalt der vielfältigen und innovativen Bildungslandschaft in Baden-Württemberg
Wer kann einen Antrag stellen?
Als Ersatzschulen genehmigte Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachschulen, Freien Waldorfschulen (Einheitliche Volks- und Höhere Schulen), Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
N.N.
Stellvertretung
Helmut Fischer
0711 904-17120
helmut.fischer@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Katrin Gutfleisch
0721 926-4527
katrin.gutfleisch@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Hermann Rickmers
0761 208-6086
hermann.rickmers@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Heiderose Seeger
07071 757-2163
heiderose.seeger@rpt.bwl.de