Finanzielle Förderung der Sanierung von Altlasten
Beschreibung
Auf der Grundlage der Förderrichtlinie Altlasten vom 25.03.2014 (FrAl) werden Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung von kommunalen altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten gefördert. In besonderen Fällen ist zudem die orientierende Untersuchung nach § 9 Abs. 1 BodSchG (Gefährdungsabschätzung) privater Standorte förderfähig.
Zielsetzung
Ermittlung und ggf. Beseitigung der von Verdachtsflächen und Altlasten ausgehenden Gefahren für den Menschen und die Umwelt. Reduzierung des Flächenverbrauchs durch die Sanierung und erneute Nutzung schadstoffbelasteter Grundstücke.
Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Der prozentuale Umfang der Förderung, für die im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG, 1998) geregelten Bearbeitungsstufen, ist im Abschnitt 9 der Förderrichtlinien Altlasten geregelt:
Bearbeitungsstufe/Maßnahme | Fördersatz in Prozent |
Orientierende Untersuchung (Gefährdungsabschätzung) | 100 |
Detailuntersuchung | 50 |
Sanierungsuntersuchung- und -planung | 50 |
Sanierung-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen | 60 |
Bei nachgewiesener Leistungsschwäche einer Kommune kann der Fördersatz bei Sanierungsmaßnahmen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 53.1
Ben Holzmann
0711 904-15302
ben.holzmann@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 52
Thorsten Buchberger
0721 926-7991
thorsten.buchberger@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 52
Joachim Zimmermann
0761 208-4216
joachim.zimmermann52@rpf.bwl.de
Martina Knab-Kopf
0761 208-4215
martina.knab-kopf@rpf.bwl.de
Dr. Silvia Lazar
0761 208-4218
silvia.lazar@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Tübingen, Zollern-Alb-Kreis
Daniel Krampitz
07071 757-3542
daniel.krampitz@rpt.bwl.de
Stadtkreis Ulm, Landkreis Reutlingen
Ulrich Fischer
07071 757-3541
ulrich.fischer@rpt.bwl.de
Zuständigkeiten
Die Regierungspräsidien entscheiden im Einzelfall über Förderanträge soweit die Zuwendung unter 500.000 Euro liegt. Sofern die Zuwendung 500.000 Euro übersteigt, trifft die Entscheidung ein unabhängiger Verteilungsausschuss, der beim Umweltministerium eingerichtet ist.
Weitergehende Informationen
Hinsichtlich der Detailinformationen wird auf die aktuellen Förderrichtlinien Altlasten verwiesen, die nachfolgend unter dem Unterthema „Informationen und Antragsvordrucke“ verfügbar sind.
Informationen und Antragsvordrucke
Beschreibung | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Teilzahlungsantrag | xlsx | 99 KB |
Förderrichtlinie Altlasten | 218 KB | |
Zuwendungsantrag | 558 KB | |
Hinweise zum L-Bank Teilzahlungsantrag | 87 KB | |
Zahlenmäßiger Nachweis | 231 KB | |
Schlussverwendungsnachweis | 452 KB | |
Stellungnahme - Ende der Nachsorge | 31 KB |