Spätburgundertraube

Weinbau

Baden-Württemberg ist das Bundesland mit der zweitgrößten Rebfläche in Deutschland. Derzeit werden ca. 27.100 Hektar von Winzerinnen und Winzern bzw. Weingärtnerinnen und Weingärtnern bewirtschaftet. Die Regierungspräsidien (RPen) nehmen in der Förderung, Beratung, Verwaltung und Kontrolle dieser Rebflächen vielfältige Aufgaben wahr.

Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehören neben der Betreuung von Förderverfahren auf EU- und Landesebene wie z. B. das Struktur- und Qualitätsprogramm im Weinbau (SQW), die Steillagenförderung/Einschienenzahnradbahn, Rebenpflanzgutanerkennung und die Überwachung der Anbauregelungen.



Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten für die Rebflächen im Regierungsbezirk Tübingen:

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist auch für die Rebflächen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig, soweit diese nicht im Anbaugebiet Baden / nicht in der g. U. Baden* liegen.

Das Regierungspräsidium Freiburg ist auch für die Rebflächen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig, soweit diese im Anbaugebiet Baden / in der g. U. Baden* liegen.
* g. U. = geschützte Ursprungsbzeichnung

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 33
Nadine Vosseler
0711 904-13312
abteilung3@rps.bwl.de


Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 33
Christine Seiter
0721 926-2756
abteilung3@rpk.bwl.de


Regierungspräsidium Freiburg

Referat 33
Johanna Bitzenhofer
0761 208-1304
abteilung3@rpf.bwl.de

Klassifizierung von Keltertraubensorten – Zuständigkeiten wurden geändert

Mit der Änderung von Weingesetz und Weinverordnung im Jahr 2021 wurde auch die Klassifizierung von Keltertraubensorten geändert.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) führt aktuell eine Liste mit Keltertraubensorten, die zur Weinherstellung zugelassen (klassifiziert) sind. Der Anbau dieser Rebsorten ist – in Verbindung mit einer Pflanzgenehmigung – in ganz Deutschland und damit auch in Baden-Württemberg möglich.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Keltertraubensorten, die zur Weinherstellung zugelassen sind (BLE-Liste)

Bei Interesse an der Anpflanzung von Rebsorten, die nicht in der BLE-Liste aufgeführt sind (Versuchsanbau), wenden Sie sich bitte an die weinbaukarteiführenden Stellen (LVWO Weinsberg bzw. WBI Freiburg).

Rebveredlungen

Anträge, Vordrucke und weitere Informationen

Der folgende Antrag ist online ausfüllbar. Beim Ausdrucken sind auch Einzelseiten möglich. Den Antrag bitte unterschrieben an das zuständige Regierungspräsidium zurückschicken:

Antrag auf Übertragung oder Verlängerung einer Pflanzgenehmigung (ehemals Antrag auf Wiederbepflanzung) (pdf)

Übersicht Wiederbepflanzungsverfahren Zeitablauf (pdf)

Der Weinbau ist regional von einem erheblichen Absatzrückgang betroffen. Um die sektorspezifischen regionalen Marktstörungen auszugleichen, hat die Europäische Kommission im Sommer 2023 ein drittes Hilfspaket vorgelegt. Für den Weinbau werden Mittel in Höhe von 6,5 Millionen Euro für die temporäre Krisendestillation im Weinsektor bereitgestellt.

Der Antrag auf Unterstützung kann im Zeitraum vom 01. Oktober 2023 bis 22. Oktober 2023 gestellt werden. Bitte beachten Sie hierzu das entsprechende Merkblatt zur Antragsstellung!

Antrag auf Gewährung einer Unterstützung für die befristete Krisendestillation von Wein (pdf, 1 MB)
Merkblatt zur befristeten Krisendestillation von Wein (pdf, 203 KB)
Destillationsbescheinigung (pdf, 712 KB)

Die Förderung der Erschließung von Weinbergen durch Einschienenzahnradbahnen oder ähnliche Anlagen in Weinbau-Steillagen dient dazu, die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes, insbesondere durch Senkung der Produktionskosten in abgegrenzten Weinbau-Steillagen, zu verbessern und alte historische Kulturlandschaften zu pflegen und zu erhalten. 

Den Antrag zur Gewährung von Zuschüssen für die Erschließung von Weinbergen durch Einschienenzahnradbahnen in Weinbau-Steillagen sowie die relevante Verwaltungsvorschrift finden Sie hier:

Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses zur Erstellung von Einschienenzahnradbahnen oder ähnlichen Anlagen in Weinbausteillagen (pdf, 19 KB)

Verwaltungsvorschrift Steillagenweinbau

Die Anerkennungsstellen für Rebenpflanzgut haben ihren Sitz bei den Regierungspräsidien. Sie sind zuständig für die Durchführung der Rebenpflanzgut-Verordnung, für die Registrierung von Rebenpflanzgut erzeugenden Betrieben und für die Erteilung von Pflanzenpässen an diese Betriebe.

Die Vorschriften garantieren eine hohe Leistungsfähigkeit der Reben, eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Winzerbetriebe. Sie beinhalten die Feldbesichtigung der Vermehrungsanlagen und die Begehung der Rebschulen im Sommer und enden mit der Beschaffenheitsprüfung der Edelreiser, Unterlagen und Pfropfreben im Winter. 

Die Grundlagen finden sich in der Rebenpflanzgut-Verordnung:

Rebenpflanzgut-Verordnung

Im Rahmen des Nationalen Stützungsprogramms für Wein werden in Baden-Württemberg Förderverfahren wie die Förderung

angeboten

 

Die Regierungspräsidien sind zuständig für Bearbeitung, Betreuung bzw. die Fachaufsicht über diese Förderverfahren.

Die Weinbergsrolle stellt das Verzeichnis der für die engeren geografischen Herkunftsangaben für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsperlwein b.A. und Qualitätsschaumwein b.A. (Sekt b.A.) zugelassenen Namen von Bereichen, Groß-, Einzel- und Gewannlagen dar. Sie wird von den Regierungspräsidien geführt.


Antragsverfahren auf Eintragung einer kleineren geografischen Einheit (Gewann / Katasterlage) in die Weinbergsrolle

In der Etikettierung von Qualitätserzeugnissen darf seit der Weinernte 2014 eine in die Weinbergsrolle eingetragene Gewannlagenbezeichnung eigenständig oder als Ergän­zung zur Einzel- bzw. Großlage verwendet werden. Dabei ist in jedem Fall die jeweils zulässige Bezeichnung der Gemeinde oder des Ortsteils voran­zu­stellen. Ein Weinbaubetrieb oder eine Erzeugergemeinschaftkann unter bestimmten Voraussetzungen den flurstücksbezogenen Eintrag einer solchen Gewannlage beim Regierungspräsidium beantragen.


Den Antrag und Hinweise zum Verfahren finden Sie hier:

Antrag auf Eintragung einer kleineren geographischen Einheit in die Weinbergsrolle (pdf, 29 KB)

Weitere Informationen und Adressen

Auf dem Bild Rebveredlung sieht man frische hergestellte Rebveredlungen mit einem roten Wachsüberzug, der vor Austrocknung schützen soll. Die ersten grünen Blättchen weisen auf den Austrieb der jungen Rebveredlungen hin