Ausbildung und Approbation
zur Psychologischen Psychotherapeutin (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (KJP) / zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) alte Fassung und zur Psychotherapeutin / zum Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) neue Fassung
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW) ist beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet.
Es ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg.
Auf der Approbationsurkunde werden keine akademischen Grade (z.B. Doktortitel, Bachelor, Master, Diplom) eingetragen, da akademische Grade kein Namensbestandteil sind.
Wir empfehlen den Antrag auf Erteilung der Approbation frühestens ab 4 Wochen vor der mündlichen Prüfung zu stellen.
Hier finden Sie die Antragsunterlagen.
Hier finden Sie das Antragsformular für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer bereits erteilten Approbationsurkunde.
Wir weisen darauf hin, dass eine Zweitschrift nur bei Verlust oder Beschädigung ausgestellt wird. Eine entsprechende Begründung ist bei der Antragstellung mitzuteilen.
Gesetze und Verordnungen
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) - neue Fassung
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) - alte Fassung
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) - neue Fassung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) - alte Fassung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) - alte Fassung
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.1
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Telefonsprechzeiten
Derzeit stark eingeschränkt! Bitte benutzen Sie vorrangig E-Mail!
Di. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Do. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per E-Mail unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung bei der jeweils zuständigen Ansprechperson.
Weitere Informationen
Ansprechpersonen
Formulare
Ausbildung
Staatliche Prüfung zur/zum PP und KJP
Approbation
Approbation zur Psychotherapeutin / zum Psychotherapeuten mit einer ausländischen Ausbildung
Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Psychotherapie in Baden-Württemberg gem. § 6 PsychThG (pdf, 60 KB)
Prüfungsanmeldung "Psychotherapie online"