Zwei Hände halten durchsichtige Kugel

Ausbildung und Approbation

zur Psychologischen Psychotherapeutin (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (KJP) / zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) nach dem  Psychotherapeutengesetz (PsychThG) alte Fassung und zur Psychotherapeutin / zum Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) neue Fassung

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW) ist beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet.
Es ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg.

Auf der Approbationsurkunde werden keine akademischen Grade (z.B. Doktortitel, Bachelor, Master, Diplom) eingetragen, da akademische Grade kein Namensbestandteil sind.

Wir empfehlen den Antrag auf Erteilung der Approbation frühestens ab 4 Wochen vor der mündlichen Prüfung zu stellen.
Hier finden Sie die Antragsunterlagen.

Hier finden Sie das Antragsformular für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer bereits erteilten Approbationsurkunde.

Wir weisen darauf hin, dass eine Zweitschrift nur bei Verlust oder Beschädigung ausgestellt wird. Eine entsprechende Begründung ist bei der Antragstellung mitzuteilen.

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.1
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
Postfach 80 07 09

70507 Stuttgart

landespruefungsamt@rps.bwl.de


Telefonsprechzeiten

Derzeit stark eingeschränkt! Bitte benutzen Sie vorrangig E-Mail!

Di.  09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Do. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr

Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per E-Mail unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung bei der jeweils zuständigen Ansprechperson.

Ansprechpersonen